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[BW] Einkommensgrenzen für Beihilfefähigkeit bei Ehegatten/Partnern?

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Tomcat7:
Vielen Dank erneut für deine hilfreiche Antwort!

Also angenommen man hat 2025 prognostizierte 23.000 € GdE und spendet 4000 €, dann ist man bei 19.000 € und würde beihilfefähig werden, selbst wenn man 2024 über den 20.000 € GdE lag. 2026 dürfte man wieder darüber liegen und müsste 2027 wieder XXXX € an die Gewerkschaft (z. B. GEW) spenden, um unter 20.000 € zu kommen.

Zwei Fragen:

1. Da man die Spendenbeträge ja von der Steuer absetzen kann, reduziert die Rückerstattung (ca. 50 %, wenn ich mich richtig erinnere) dann nicht wieder die GdE? Anders gesagt: Ist die Absetzbarkeit von Spenden nicht "GdE-schädlich" und damit Beihilfefähigkeits-schädlich? Kenne mich mit Steuern nicht aus, deshalb die naive Frage.

2. Ist die Ersparnis von PKV-Beiträgen und PKV-Erstattungen nicht wiederum GdE-schädlich? Also ist es einer geringen GdE nicht abträglich, wenn ich hohe Gesundheitsausgaben (PKV-Beiträge und PKV-Erstattungen) habe?

Falls jemand Steuerberater in Baden-Württemberg kennt, die sich mit der Thematik gut auskennen, möge er/sie sich bei mir per PN melden. Habe das Gefühl, die meisten Steuerberater haben das Thema gar nicht auf dem Schirm. Ist vermutlich auch ein Nischen-Thema.

Grüße

clarion:
Ähm,

dass die Beihilfe nur nachrangig zu einer evtl. vorhandenen gesetzlichen KV zahlt, ist Euch bewusst?

Ozymandias:
Macht natürlich Sinn, wenn der Partner in der PKV ist, was hier der Fall sein sollte.

Es gibt noch eine Alternative, dazu benötigt man allerdings eine GmbH und mehrere Hundert Tausend Euro, über die Unternehmeroption. Dann sind 60% der Zinsen absetzbar, womit man den GdE senken kann. Dadurch hat man auf persönlicher Seite Ausgaben und die Einnahmen in der Firma.

Aber fraglich, ob sich das lohnt.

Tomcat7:
Ja, der Partner/Vater ist PKV-versichert, allerdings als ehemaliger Angestellter nicht in einem Beihilfe-Tarif.

Wenn ich es richtig verstehe, lässt sich der für die Beihilfefähigkeit relevante GdE nur über Spenden (nur an Gewerkschaften oder auch an gemeinnützige Vereine?) oder Teilrente steuern/reduzieren, ist das korrekt?

Eigentlich müsste diese Fragestellung auf Bundes- und Landesebene ja tausende Ehepaare betreffen.

Grüße

Ozymandias:
Es zählen nur Berufsverbände (Gewerkschaft ist quasi ein Berufsverband), siehe Bundestagdrucksache. Da dies Werbungskosten sind.
Spenden an gemeinnützige Organisationen sind Sonderausgaben. Die mindern nicht die GdE, aber das zvE. Das ist der wichtige Unterschied.

Werbungskosten für Rentner wären z.B. auch Ausgaben für Rentenberater, Prozesskosten wegen Betriebsrente, etc.

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