Autor Thema: Höhergruppierung 8 (3) in 9a (2) - Auswirkungen jahressonderzahlung?  (Read 2193 times)

anne3107

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Guten Morgen,
ich bin in einem Krankenhaus beschäftigt, das einen eigenen Tarifvertrag hat und der an TVL angelehnt ist.
Ich werde eine andere Stelle besetzen und von der 8 (Stufe 3) voraussichtlich zum 1.11. in die 9a (Stufe 2) höhergruppiert und werde einen tarifkonformen Garantiebetrag erhalten.

Welche Auswirkungen hat dies auf die Sonderzahlung? Beschäftigte in den entgeltgruppen 2 bis 8 erhalten 95% jahressonderzahlung, ab der 9a sind es dann 80%.

Nach welchem Satz würde die Zahlung dann erfolgen?

Danke vorab und viele Grüße
Anne

McOldie

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Im TV-L ist es wie folgt geregelt:
Maßgeblich für die Festsetzung des Bemessungssatzes ist die EntgGr. am 1. September (§ 20 Abs. 3 Satz 2 TV-L). Vor oder nach dem maßgeblichen Stichtag eintretende Veränderungen in der EntgGr. bleiben unberücksichtigt.

Ob dieses bei euch auch so geregelt ist, kann ich nicht beurteilen.

PeterMuellerchen

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So wie ich das lese erhälst du dann "nurnoch" die 80% da du im November ja E9 wärst, aber nur die 80% von dem E8 Gehalt, da das im September galt.

Rechne das mal durch ob es sich evtl. lohnt, mit dem AG abzusprechen, ob er dich erst zum 01.12. höher gruppiert damit du noch die 95% JSZ erhälst.

Dnjl

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So wie ich das lese erhälst du dann "nurnoch" die 80% da du im November ja E9 wärst, aber nur die 80% von dem E8 Gehalt, da das im September galt.

Rechne das mal durch ob es sich evtl. lohnt, mit dem AG abzusprechen, ob er dich erst zum 01.12. höher gruppiert damit du noch die 95% JSZ erhälst.

Es geht um den Bemessungssatz. Dort bekommt sie (da im September noch E8) die 95%.
Bemessungsgrundlage für die Höhe ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wurde.

Die Jahressonderzahlung wird also vollständig nach deiner alten EG gezahlt, da du erst nach den Monaten der Bemessungsgrundlage und nach dem Stichtag für den Bemessungssatz die EG wechselst.

So zumindest, wenn der §20 vollständig übernommen wurde.

Albeles

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Wann ist denn der Stufenaufstieg in die 8/4?
Du verdienst zwar jetzt direkt schon mehr, aber hast 2 Jahre die Stufe 2 an der Backe. Und der richtige Gehaltssprung kommt erst von 9a/4 auf 9a/5. Müsste man sich einfach ausrechnen, was sich mehr lohnt ob direkt, oder erst mit 8/4 in die 9a/3.

anne3107

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Danke an alle für die Rückmeldungen.

Der nächste Stufenaufstieg in die 8/4 wäre im April 2028. Im rahmen der Höhergruppierung in die 9a würde man mich praktisch zurückstufen in Erfahrungsstufe 2, das würde tarifkonform sein.


Albeles

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Danke an alle für die Rückmeldungen.

Der nächste Stufenaufstieg in die 8/4 wäre im April 2028. Im rahmen der Höhergruppierung in die 9a würde man mich praktisch zurückstufen in Erfahrungsstufe 2, das würde tarifkonform sein.
Das ist faktisch falsch! Von der E8/4 geht eine Höhergruppierung nach Tarifrecht TV-L in die 9a/3. Alles Andere ist eine Falschaussage seitens deines AG. Allerdings ist der Aufstieg ja eh erst in 2,5 Jahren, somit dürfe es sich ohnehin nicht lohnen. Aber traurig das ein Personaler solche einfachen Dinge nicht richtig umsetzten kann oder will ;-)

Rowhin

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Das ist faktisch falsch! Von der E8/4 geht eine Höhergruppierung nach Tarifrecht TV-L in die 9a/3. Alles Andere ist eine Falschaussage seitens deines AG.

Korrekt. Bestätigt auch der Rechner (Credits an @E15TVL):

Neue Stufe in E 9a ist: Stufe 3 (3925.17 EUR), enthält einen Garantiebetrag i. H. v. 106.51 EUR


anne3107

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Unser TV sieht im Paragraph 17 allgemeine Regelungen zu den Stufen Absatz 4 vor, dass bei eingruppierung in eine höhere entgeltgruppe Beschäftigte derjenigen Stufe zugeordnet werden , in der sie mindestens ihr bisheriges tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.
wenn ich das zugrunde lege, würde das Vorgehen bei mir ja korrekt sein - von der 8/3 in die 9a/2, oder?

Rowhin

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Genau. Von der E8/3 in die E9a/2, von der E8/4 in die E9a/3. In beiden Fällen erhältst du zusätzlich einen Garantiebetrag, der sicherstellt, dass du mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt erhältst.

Siehe auch: https://hg-tvl.bplaced.net/ (Keine Ahnung was mit dem Link oben schief gegangen ist.)

(Edit weil ich offensichtlich müde bin und falsch gelesen habe.)

PeterMuellerchen

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Genau. Von der E8/3 in die E9a/2, von der E8/4 in die E9a/3. In beiden Fällen erhältst du zusätzlich einen Garantiebetrag, der sicherstellt, dass du mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt erhältst.
War der Garantiebetrag nicht eine garantierte Erhöhung? Wenn also die neue Stufe nur 4€ mehr geben würde, würde man mindestens den Garantiebetrag erhalten.

Rowhin

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Genau. Von der E8/3 in die E9a/2, von der E8/4 in die E9a/3. In beiden Fällen erhältst du zusätzlich einen Garantiebetrag, der sicherstellt, dass du mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt erhältst.
War der Garantiebetrag nicht eine garantierte Erhöhung? Wenn also die neue Stufe nur 4€ mehr geben würde, würde man mindestens den Garantiebetrag erhalten.

Streng genommen ja, da hast du Recht. Die Wirkung ist ähnlich.

Wenn der Gehaltszuwachs brutto unter einem Schwellenwert ist (180 € bei E9 bis E15 und 100€ bei E1 bis E8), bekommt man den Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns. Wenn der Garantiebeträg höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Höhengruppierung ist, wird der Unterschiedsbetrag als Garantiebetrag gezahlt. Siehe auch.