Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anfrage zu § 16 Abs. 5 TV-L (Vorweggewährung einer höheren Stufe)
sebbo83:
--- Zitat von: Michael12345 am 24.08.2025 11:31 ---
Ist trotzdem interessant wenn man bedenkt, dass man in der Wirtschaft 20k Brutto mehr verdient bei 35h/Woche wenn ich JETZT wechseln würde. Ein frischer Absolvent würde natürlich nicht 20k mehr bekommen.
--- End quote ---
Genau, vergiss die 16.5 und der zusätzliche (zeitliche) Aufwand, der dahinter steckt, bedenke das Geschriebene und versuche jetzt dein "Glück" in der freien Wirtschaft.
MoinMoin:
Also einfach das Entgelt der Stufe 5 einfordern mit der Begründung das man wechselwillig ist und parallel sich wegbewerben. Und dann schaut man wer den Zuschlag bekommt.
Also ich habe mehrfach den 16.5 bemüht und stets auch bewilligt bekommen (da wo die Anerkennung von förderliche Zeiten formal nicht möglich war)
Und ich habe mehrere Dekaden im Wissenschaftsbereich (öD und pW) in mehreren Bundesländern gearbeitet und immer nur auf Zeitvertragsbasis, da muss man sich schon selber drum kümmern, dass da was vorangeht.
E15TVL:
@Rohwin hatte ja schon dargestellt, dass selbst wenn seine Uni mitun möchte, er dem Goodwill des bay. Finanzministeriums ausgesetzt ist und die Chancen realistischerweise schlecht stehen.
MoinMoin:
In Niedersachsen das FM auch in der Mitbestimmung und trotzdem wird es bewilligt, nicht aus Goodwill, sondern dort wo man es für notwendig erachtet und man die Wechselwilligkeit auch aktenkundig machen konnte.
Michael12345:
Vielleicht ein kleines Update meinerseits.
Mein Vorgesetzter stimmt zu, setzt sich dafür ein und schreibt Empfehlungsschreiben etc.
Diese Woche wird das weitere Vorgehen mit der Personalabteilung besprochen.
Laut einem unserer festen Mitarbeiter läuft das an unserer Uni nur pro forma. Der Antrag muss nur durch den Personalrat, was nur Formsache ist (Evtl. weil der Prof. das so will?). Er hat ohne Probleme zu Beginn die Stufe 3 der Entgeltgruppe E10 bekommen, statt der Stufe 1 der Entgeltgruppe E9 bei der Einstellung.
In der kommentierten Version des Rehm-Verlags wird außerdem zu § 16.5 geschrieben, dass in der Praxis oft ein Angebot eines anderen Arbeitgebers eingefordert wird, man davon aber eher absehen sollte, weil es dann sowieso meist zu spät ist.
Ich probier es einfach, hab ja nichts zu verlieren.
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