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Anfrage zu § 16 Abs. 5 TV-L (Vorweggewährung einer höheren Stufe)

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sebbo83:

--- Zitat von: Michael12345 am 24.08.2025 11:31 ---
Ist trotzdem interessant wenn man bedenkt, dass man in der Wirtschaft 20k Brutto mehr verdient bei 35h/Woche wenn ich JETZT wechseln würde. Ein frischer Absolvent würde natürlich nicht 20k mehr bekommen.

--- End quote ---

Genau, vergiss die 16.5 und der zusätzliche (zeitliche) Aufwand, der dahinter steckt, bedenke das Geschriebene und versuche jetzt dein "Glück" in der freien Wirtschaft.

MoinMoin:
Also einfach das Entgelt der Stufe 5 einfordern mit der Begründung das man wechselwillig ist und parallel sich wegbewerben. Und dann schaut man wer den Zuschlag bekommt.
Also ich habe mehrfach den 16.5 bemüht und stets auch bewilligt bekommen (da wo die Anerkennung von förderliche Zeiten formal nicht möglich war)
Und ich habe mehrere Dekaden im Wissenschaftsbereich (öD und pW) in mehreren Bundesländern gearbeitet und immer nur auf Zeitvertragsbasis, da muss man sich schon selber drum kümmern, dass da was vorangeht.

E15TVL:
@Rohwin hatte ja schon dargestellt, dass selbst wenn seine Uni mitun möchte, er dem Goodwill des bay. Finanzministeriums ausgesetzt ist und die Chancen realistischerweise schlecht stehen.

MoinMoin:
In Niedersachsen das FM auch in der Mitbestimmung und trotzdem wird es bewilligt, nicht aus Goodwill, sondern dort wo man es für notwendig erachtet und man die Wechselwilligkeit auch aktenkundig machen konnte.

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