Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Frage zu Sonderaufgaben/Zusatzaufgaben
pcman09:
Guten Tag,
wir verhält es sich, wenn man für eine Tätigkeit als Sachbearbeiter bei Einstellung eine Stellenbeschreibung mit den Aufgaben erhalten hat und jetzt der Vorgesetzte etc. immer wieder anfängt Sonderaufgaben/Zusatzaufgaben auch an Tarifbeschäftigte verteilen zu wollen wie z.B. Mitwirkung an Arbeitspaketen, Einarbeitung von neuen Mitarbeitern und weitere Aufgaben die über die Beschreibung eigentlich hinausgehen.
Bei Beamte hat man wohl "leichtes Spiel", da diese wohl fast alles machen müssen, was denen aufgedrückt wird.
Wie verhält es sich bei Tarifbeschäftigten? Darf der Vorgesetzte dies zusätzlich neben der Haupttätigkeit einfordern zu einem gewissen Anteil (%) oder kann man sich auf die Stellenbeschreibung beziehen und muss nur diese dort explizit genannten Aufgaben erfüllen?
Wäre schön, wenn ihr mir dies erklären könntet und wenn möglich etwas schriftliches mit Quelle zukommen lassen könntet, sodass man bei einem Gespräch mit den Verantwortlichen besser argumentieren kann.
Danke im Voraus
MoinMoin:
Tätigkeitsänderungen die die Eingruppierung betreffen sind Arbeitsvertragsänderungen und dürfen daher nur einvernehmlich gemacht werden und darf idR der Vorgesetzte nicht anweisen, sondern nur personen, die auch Arbeitsverträge unterschreiben dürfen.
Ansonsten darf ein Vorgesetzter (sofern er vom AG dafür befugt ist) durchaus im Rahmen seiner Weisungsbefugnis mehr oder weniger beliebig deine Stellenbeschreibung, auszuübenden Tätigkeiten ändern (Ergibt sich aus Gewerbeordnung § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers).
Kommt halt darauf an, ob deine Stellenbeschreibung explizit Teil deines Arbeitsvertrages ist und von beiden unterschrieben wurde.
Erfahrungsgemäß nein.
clarion:
Dein Arbeitsgeber kann Dir ohne Deine Zustimmung Aufgaben zuweisen, die Deiner Eingruppierung entsprechen (Direktionsrecht). Nur wenn die neu zugewiesenen Aufgaben zur Veränderung der Eingruppierung führen würden, müsstest Du zustimmen.
Allerdings halte ich es für selbstverständlich, dass Mitarbeiter sich in Projekte einbringen und erst recht, dass sie neue Kollegen einarbeiten.
Wenn Deine Reaktion darauf zurück zu führen ist, dass Du immer mehr Aufgaben bekommst und die Arbeit in der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit nicht zu schaffen ist, musst Du das durchaus auch mehrfach kommunizieren und nachfragen, was Du liegen lassen kannst oder wo Du Abstriche an der Qualität machen kannst.
pcman09:
Es gab sowohl bei Beginn als auch bei einer Höhergruppierung nochmal eine ganz genaue Tätigkeitsbeschreibung wo grob gesagt ohne zu sehr ins Detail zu gehen drin steht das Vorgänge zu bearbeiten. Wenn jetzt als immer mehr Zusatzaufgaben dazukommen wie Einarbeitungen, Mitwirkung in Projektgruppen, KI usw. wo kann neben den Vorgängen dran intensiv und regelmäßig teilnehmen soll ist dies doch etwas ganz anderes als man sich drauf beworben hatte. Man bewirbt sich auf eine Stelle und bekommt bei der Bewerbung genau gesagt was einen erwartet und dann kommt immer mehr zusätzlich dazu. Das meine ich. Nochmal die rechtliche Frage, kann der Vorgesetzte TvÖD Bund dies ohne weiteres verlangen (im Rahmen der Wochenarbeitszeit, wodurch dann auch Vorgänge weniger bearbeitet werden) oder kann er dies nur mit Zustimmung da dies von der Tätigkeitsbeschreibung abweicht? Danke vorab
MoinMoin:
--- Zitat von: pcman09 am 27.08.2025 08:11 ---Es gab sowohl bei Beginn als auch bei einer Höhergruppierung nochmal eine ganz genaue Tätigkeitsbeschreibung wo grob gesagt ohne zu sehr ins Detail zu gehen drin steht das Vorgänge zu bearbeiten. Wenn jetzt als immer mehr Zusatzaufgaben dazukommen wie Einarbeitungen, Mitwirkung in Projektgruppen, KI usw. wo kann neben den Vorgängen dran intensiv und regelmäßig teilnehmen soll ist dies doch etwas ganz anderes als man sich drauf beworben hatte. Man bewirbt sich auf eine Stelle und bekommt bei der Bewerbung genau gesagt was einen erwartet und dann kommt immer mehr zusätzlich dazu. Das meine ich. Nochmal die rechtliche Frage, kann der Vorgesetzte TvÖD Bund dies ohne weiteres verlangen (im Rahmen der Wochenarbeitszeit, wodurch dann auch Vorgänge weniger bearbeitet werden) oder kann er dies nur mit Zustimmung da dies von der Tätigkeitsbeschreibung abweicht? Danke vorab
--- End quote ---
Also die Antwort ist:
Ja, er darf deine Tätigkeiten abändern ohne das du was dagegen unternehmen kannst.Gewerbeordnung § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Tariflich ist da nichts gegenteiliges geregelt.
Allerdings darf er nicht Inhalte deines Arbeitsvertrages eigenmächtig ändern.
Da wir den Inhalt deines AVs nicht kennen, musst du das selber prüfen.
Wenn die Tätigkeitsbeschreibung Teil deines Arbeitsvertages ist den ihr beide unterschrieben habt, dann kannst du dich darauf berufen.
Wenn nicht, dann nicht. Und so wie ich es rauslese, ist deine Tätigkeitsbeschreibung nicht Teil deines AVs.
Wenn also in deinem AV drin steht: arbeitet in der Buchhaltung, dann darf er dich nicht in die Sachbearbeitung Pflegekasse stecken.
Wenn drin stet wird als Schreiner eingestellt, dann kann er dich nicht als Klempner einsetzen.
Wenn in deinem AV steht bekommt Aufgaben der Entgeltgruppe X übertragen, dann kann er dich auch nur dort einsetzen und dich nicht plötzlich mit EG Y Tätigkeiten belästigen.
Wenn drin steht bekommt Aufgaben übertragen die zur EG X führen, dann hängt es von den Zeitanteilen ab und er könnte dich auch als Bote, Pförtner für 10% deiner Zeit einsetzen.
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