Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Frage zu Sonderaufgaben/Zusatzaufgaben
pcman09:
Es gibt einen Arbeitsvertrag (eine kurze Seite) dort steht u.a. drin das der Vertrag unbefristet ist, Regelungen des TVöD Anwendung finden etc. Und auch der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Beschäftigen aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.
Daneben gibt es aber wie schon gesagt diese zwei Unterlagen, ausgestellt vom Arbeitgeber wo drin steht das man eingestellt ist als Sachbearbeiter mit Aufgaben XY (Tätigkeitsbeschreibung) unf Prozentangaben (X % schritltichr Tätigkeiten Schriftverkehr und x% mündliche Tätigkeiten) und zudem nach der Höhergruppierung ein neues Schreiben wo explizit erneut die Tätigkeiten im Detail aufgeführt sind und dann wurde auch die neue Entgeltgruppe genau darauf basierend im Arbeitsvertrag eingetragen (Änderungsvertrag). Also zusammengefasst, es gibt den Arbeitsvertrag wo die Entgeltgruppe drin steht usw. und dann separat diese unterschriebenen Tätigkeitsdarstellungen vom Amt.
Was ist nun bindend und kann man sich auf die Tätigkeitsbeschreibung in Detail so berufen und muss explizit nur die vor allem bei der Höhergruppierung genannten Aufgaben erfüllen? Das würde ich gerne wissen. Danke
MoinMoin:
Dann kann der AG nach belieben dir Aufgaben zuweisen, solange es nicht die Entgeltgruppe verändert.
Organisator:
--- Zitat von: pcman09 am 26.08.2025 17:36 ---Guten Tag,
wir verhält es sich, wenn man für eine Tätigkeit als Sachbearbeiter bei Einstellung eine Stellenbeschreibung mit den Aufgaben erhalten hat und jetzt der Vorgesetzte etc. immer wieder anfängt Sonderaufgaben/Zusatzaufgaben auch an Tarifbeschäftigte verteilen zu wollen wie z.B. Mitwirkung an Arbeitspaketen, Einarbeitung von neuen Mitarbeitern und weitere Aufgaben die über die Beschreibung eigentlich hinausgehen.
Bei Beamte hat man wohl "leichtes Spiel", da diese wohl fast alles machen müssen, was denen aufgedrückt wird.
Wie verhält es sich bei Tarifbeschäftigten? Darf der Vorgesetzte dies zusätzlich neben der Haupttätigkeit einfordern zu einem gewissen Anteil (%) oder kann man sich auf die Stellenbeschreibung beziehen und muss nur diese dort explizit genannten Aufgaben erfüllen?
Wäre schön, wenn ihr mir dies erklären könntet und wenn möglich etwas schriftliches mit Quelle zukommen lassen könntet, sodass man bei einem Gespräch mit den Verantwortlichen besser argumentieren kann.
Danke im Voraus
--- End quote ---
Die beschriebenen Sonderaufgaben sind im Zusammenhang mit deiner Haupttätigkeit zu sehen - z.B. die Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Damit vermittelst du nämlich die Themen deiner Haupttätigkeit. Gleiches gilt auch für "'Arbeitspakete" usw. Da ist nichts ungewöhnlich dran.
Ansonsten wie Moin schreibt - wenn sich die EG nicht ändern würde, kann dein AG dir nach Belieben Aufgaben zuweisen. Sollten sie nicht deiner TD entsprechen, wird einfach die TD angepasst.
Insoweit stellt sich mir die Frage, worauf du beim Gespräch mit den Verantwortlichen hinaus willst?
BalBund:
--- Zitat von: pcman09 am 27.08.2025 08:11 --- Nochmal die rechtliche Frage, kann der Vorgesetzte TvÖD Bund dies ohne weiteres verlangen (im Rahmen der Wochenarbeitszeit, wodurch dann auch Vorgänge weniger bearbeitet werden) oder kann er dies nur mit Zustimmung da dies von der Tätigkeitsbeschreibung abweicht? Danke vorab
--- End quote ---
Selbst wenn eine Tätigkeitsbeschreibung - wie oben skizziert - existiert ist es kein Problem, dass der Arbeitgeber Dir andere Aufgaben zuweist. Dies kann in einem Umfang von maximal 49% passieren, ohne dass es Deine Rechte als Arbeitnehmer berühren würde.
Platt gesagt: Du bist als Sachbearbeiter für Digitales eingestellt und sollst nun Verkehrsplanung machen. Solange Du 19,5 Stunden pro Woche (im Durchschnitt über 26 Wochen) Digitalthemen bearbeitest ist alles fein. Den Rest der Zeit kann Dich der AG anderes tun lassen, selbst wenn es unterhalb der tariflichen Wertigkeit Deiner eigentlichen Stelle wäre.
Das Argument, man habe sich auf eine bestimmte Position beworben zieht hier übrigens nicht, denn anders als der Beamte kann der Arbeitnehmer jederzeit durch Kündigung seine Arbeitsleistung andernorts zur Verfügung stellen.
pcman09:
Ok, dann ist es wohl "leider" so. Dann werden oft falsche Hoffnungen geschürt bzw. wohl sehr oft Unwahrheiten erzählt. Es heißt ganz oft aus der Kollegschafft das man als TB nur die Aufgaben explizit machen muss die in der TD beschrieben sind und nichts davon abweichend, nur auf freiwilliger Basis.
Noch zwei Fragen:
1) Wenn die Arbeit immer fordernder und komplexer wird darüberhinaus und man immer mehr beachten muss z.B. aufgrund von Datenschutz etc. immer mehr Gesetze kennen muss oder auch viel mehr Prüfungen vornehmen muss bei seiner Tätigkeit, ist dies schon aufgrund der zunehmenden Komplexität und Dauer pro Vorgang eine Möglichkeit eine Höhergruppierung anzustoßen oder erfordert dies einen anderen Umfang um dies zu realisieren bzw. das diese auch erfolgsversprechend ist?
2) Wie meintest du das @BalBund mit TBe können jederzeit kündigen und woanders arbeiten und Beamte nicht. Beamte können doch auch um Entlassung bitten (sprich kündigen) und woanders sich bewerben/umsetzen lassen oder etwa nicht?
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