Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt
Zu niedrig eingestuft worden bzw. höhere Stufe anfechten? // TV AWO NRW
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PalimPalim:
Hallo in die Runde,
Situation:
Im März fing ich bei einer AWO in NRW an. Vorher wurde mir auf Nachfrage telefonisch mitgeteilt, dass ich dort den Schwerpunkt Entgeltabrechnung habe (habe mich auf Administration und Entgeltabrechnung beworben). Im Vertrag steht aber nur Personalsachbearbeiter. Eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit, wie vom Nachweisgesetz gefordert, habe ich nie erhalten.
Aktuell bin ich in Stufe 4. Da ich 7 Jahre Erfahrung in der Entgeltabrechnung habe, haut dies auch hin.
Nach ungefähr einem Monat, also ca. im April, teilte man mir mit, dass ich nur noch die Personaladministration durchführen soll und alles was mit Entgeltabrechnung zu tun hat, einer Kollegin abgeben soll, um mich zu entlasten (meine Kollegin die den anderen Teil der Gesellschaft übernommen hat, ist länger ausgefallen + danach kam es zu einer Umstrukturierung und der Bereich Entgeltabrechnung wurde an einen Dienstleister ausgelagert). In der Personaladministration habe ich fast 12 Jahre Erfahrung, was Stufe 5 entsprechen würde.
Diesbezüglich habe ich auch den Betriebsrat kontaktiert, aber seit zwei Wochen keine Rückmeldung erhalten. Dort werde ich eher vertröstet und was ich so mitkriege, glaube ich, dass man mir keine Hilfe sein wird.
Fragen:
1) Habe ich nun rückwirkend - bis April - Anspruch auf Stufe 5 oder bleibt es bei 4?
2) Da im Vertrag nur Personalsachbearbeiter steht (In diesem Feld habe ich fast 12 Jahre Erfahrung habe + die Tätigkeit wurde nicht näher charakterisiert) kann ich von Beginn an die Stufe 5 einfordern?
Vielen Dank vorab!
PalimPalim:
Ich beantworte mir mein Anliegen mal selber:
Aus der Lesefassung_Tarifwerk_AWO_NRW_inkl._10.AeTV (eine neuere Lesefassung kriegt man nicht als Privatperson bzw. die Änderungen 11 bis 13 findet man beim AGV?):
§ 20 Stufen der Entgelttabelle
Protokollerklärungen zu Absatz 2:
2. Die einschlägige Berufserfahrung muss unter vergleichbaren Strukturen und
Arbeitsanforderungen erworben und durch Zeugnisse oder vergleichbare Nachweise
dargelegt werden. (...)
Da ich zwar X Jahre Berufserfahrung habe, aber diese nicht im öD, in der Kirche oder Wohlfahrt, etc. gesammelt wurden, würde ich dies selber nicht unbedingt als einschlägig bezeichnen.
Deshalb: Mit Stufe 4 kann ich zufrieden sein.
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