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DBV/Axa lehnt Rechnungsbeträge ab wg. medizinischer Notwendigkeit

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PushPull:
Ich habe gerade einen ähnlichen Fall mit der Barmenia und orthopädischen Behandlungen.

Da stand in der PVS-Rechnung aber auch nur etwas von Beschwerden und Schmerzen. Ich habe nun einen Befund nachgereicht und warte, ob die Kosten dann übernommen werden. Generell würde ich mir aber wünschen, dass man beim Arzt besser informiert wird, welche Behandlung ganz selbstverständlich ist und welche Behandlung einer differenzierten Diagnose bedarf (bei den GKVs und Igel-Leistungen geht das ja auch). Die Pflicht hat der Arzt meines Wissens nach auch. Oder sei es nur die Kosten pro Behandlung. Da hatte ich rückblickend nämlich schon das Gefühl, dass ich alleine mit fünf Behandlungen das neue Gerät finanziere.

Kingrakadabra:
Ich hätte mir vorgestellt, dass das bei den Ärzten über die EDV läuft und z. B. angezeigt wird, wenn bei bestimmten Ziffern eine gesonderte Begründung notwendig ist. Manche Ziffern dürfen ja nicht zusammen abgerechnet werden, das hatte ich mal beim Zahnarzt. Zahnarzt behauptete, die PKV läge falsch und die PKV schickte mir die entsprechende Begründung, dass die Ziffern nicht zusammen abrechnungsfähig seien. Im Endeffekt hab ich auf den Stress verzichtet und die paar Euro selber gezahlt. Sonst lag bei mir die PKV aber immer richtig.

VG

NWB:
Schon mal den Beihilfebescheid mit den übernommenen Kosten bei der PKV eingereicht?
Das hat bei mir auch schon mal geholfen.

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