Autor Thema: Vertretung als eigener Arbeitsvorgang  (Read 1550 times)

Olympe de Gouges

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Vertretung als eigener Arbeitsvorgang
« am: 19.08.2025 14:09 »
Hallo zusammen,

ich bearbeite gerade eine Stellenbeschreibung für eine Sachgebietsleitung. Sie soll außerdem noch die Stellvertretung der Amtsleitung übernehmen.

Grundsätzlich sind Leitungsfunktionen ein Arbeitsvorgang, soweit so klar!
Jedoch sagt das BAG das Vertretungstätigkeiten ebenfalls einen Arbeitsvorgang bilden (BAG 1975, 1989)

M.E. bleibt es bei einem 100% Arbeitsvorgang, weil die beiden Aufgaben sich weder räumlich noch zeitlich voneinander trennen lassen.

Stimmt ihr mir da zu?

Calenberger

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Antw:Vertretung als eigener Arbeitsvorgang
« Antwort #1 am: 19.08.2025 14:12 »
Grundsätzlich erst einmal zu  klären, ob es eine dauernde Vertretung wäre oder eine Abwesenheitsvertretung.

Und natürlich lässt sich die SGL zur Vertretung trennen.

Fraglich ob es sich bei der SGL tatsächlich um einen AV mit 100% handeln könnte, dazu müsste man die Umstände vor Ort näher kennen.

Olympe de Gouges

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Antw:Vertretung als eigener Arbeitsvorgang
« Antwort #2 am: 19.08.2025 14:21 »
Danke für deine schnelle Reaktion :)

Es handelt sich um eine dauerhafte Stellvertretung.

Die SGL übernimmt hier unterstützende Tätigkeiten im Bereich Administration, aber auch Mitentscheidungen im Bereich Personal.

Hilft das iwie weiter?

Organisator

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Antw:Vertretung als eigener Arbeitsvorgang
« Antwort #3 am: 19.08.2025 14:28 »
Danke für deine schnelle Reaktion :)

Es handelt sich um eine dauerhafte Stellvertretung.

Die SGL übernimmt hier unterstützende Tätigkeiten im Bereich Administration, aber auch Mitentscheidungen im Bereich Personal.

Hilft das iwie weiter?

Dann ist es ein einheitlicher Arbeitsvorgang, weil die Vertretung nicht zeitlich oder räumlich von der ursprünglichen Tätigkeit trennbar ist.

Hinweis:
Der ständige Vertreter ist genauso eingruppiert, wie die (ständig) zu vertretende Person. Die ständig vertretende Sachgebietsleitung ist also genauso eingruppiert wie die Amtsleitung.

Olympe de Gouges

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Antw:Vertretung als eigener Arbeitsvorgang
« Antwort #4 am: 19.08.2025 14:52 »
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertretung exakt dieselben Aufgaben übernähme wie die zu vertretende Stelle. (Kaufung, "Tätigkeitsbewertung nach TVöD und TV-L", Seite 19)

Das ist hier (wie so oft) nicht der Fall. Es werden nur ein Teil der Aufgaben der Amtsleitung übernommen/ ausgeführt.

Organisator

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Antw:Vertretung als eigener Arbeitsvorgang
« Antwort #5 am: 19.08.2025 15:05 »
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertretung exakt dieselben Aufgaben übernähme wie die zu vertretende Stelle. (Kaufung, "Tätigkeitsbewertung nach TVöD und TV-L", Seite 19)

Das ist hier (wie so oft) nicht der Fall. Es werden nur ein Teil der Aufgaben der Amtsleitung übernommen/ ausgeführt.

Interessant! Ich kam (organisatorisch) bislang noch nicht auf die Idee, nur bestimmte Themen ständig vertreten zu lassen, aber danke für den tariflichen Hinweis!

MoinMoin

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Antw:Vertretung als eigener Arbeitsvorgang
« Antwort #6 am: 19.08.2025 15:07 »
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertretung exakt dieselben Aufgaben übernähme wie die zu vertretende Stelle. (Kaufung, "Tätigkeitsbewertung nach TVöD und TV-L", Seite 19)

Das ist hier (wie so oft) nicht der Fall. Es werden nur ein Teil der Aufgaben der Amtsleitung übernommen/ ausgeführt.
Bin verwirrt, also keine dauerhafte Vertretung, sondern nur eine dauerhafte Zuweisung von einigen Aufgaben, die auch die Amtsleitung macht?

Olympe de Gouges

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Antw:Vertretung als eigener Arbeitsvorgang
« Antwort #7 am: 22.08.2025 12:19 »
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertretung exakt dieselben Aufgaben übernähme wie die zu vertretende Stelle. (Kaufung, "Tätigkeitsbewertung nach TVöD und TV-L", Seite 19)

Das ist hier (wie so oft) nicht der Fall. Es werden nur ein Teil der Aufgaben der Amtsleitung übernommen/ ausgeführt.
Bin verwirrt, also keine dauerhafte Vertretung, sondern nur eine dauerhafte Zuweisung von einigen Aufgaben, die auch die Amtsleitung macht?

Die Verwirrung teile ich. Nach Darstellung des Amtsleiters soll die Stelle ihn bei Abwesenheit vertreten (nur Tagesgeschäft, aber keine Grundsatzentscheidungen o.ä.) und zusätzlich ihn (auch bei Anwesenheit) in einigen Aufgaben unterstützen.

Organisator

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Antw:Vertretung als eigener Arbeitsvorgang
« Antwort #8 am: 22.08.2025 12:46 »
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertretung exakt dieselben Aufgaben übernähme wie die zu vertretende Stelle. (Kaufung, "Tätigkeitsbewertung nach TVöD und TV-L", Seite 19)

Das ist hier (wie so oft) nicht der Fall. Es werden nur ein Teil der Aufgaben der Amtsleitung übernommen/ ausgeführt.
Bin verwirrt, also keine dauerhafte Vertretung, sondern nur eine dauerhafte Zuweisung von einigen Aufgaben, die auch die Amtsleitung macht?

Die Verwirrung teile ich. Nach Darstellung des Amtsleiters soll die Stelle ihn bei Abwesenheit vertreten (nur Tagesgeschäft, aber keine Grundsatzentscheidungen o.ä.) und zusätzlich ihn (auch bei Anwesenheit) in einigen Aufgaben unterstützen.

Dann würde ich das nicht als ständige Vertretung bezeichnen. Damit öffnest du nur Tür und Tor für Missverständnisse und Eingruppierungsfeststellungsklagen. Das Unterstützen bei Anwesenheit kann man sicherlich auch elegant formulieren.

Olympe de Gouges

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Antw:Vertretung als eigener Arbeitsvorgang
« Antwort #9 am: 28.08.2025 11:25 »
Danke euch für eure Unterstützung! Ihr habt mir sehr geholfen.