Autor Thema: Einfluss von Krankheit/Erwerbsminderungsrente auf Kündigungsfrist  (Read 866 times)

Praktikantenvertrag

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Hallo alle zusammen,

ich bin seit dem 01.09.2017 im ÖD unbefristet angestellt, in meinem Arbeitsvertrag steht, dass sich Arbeitsverhältnis nach dem TVÖD BT-K und VKA bestimmt. Ich bin kein Beamter.
Ich bin Mitte 2023 schwer erkrankt und beziehe seit Dezember 2024 eine vollständige Erwerbsminderungsrente.
Nun möchte ich meinen Arbeitsplatz kündigen. Wenn ich diesen September kündige, ist es dann korrekt, dass ich zum 31.01.2026 kündigen kann? Also 4 Monate zum Quartalsende? Oder ab wann wäre ich bei einer Kündigung im September frühstens raus?
Verändert sich die Frist durch meine Erkrankung und die Erwerbsminderungrente?

Vielen Dank im Voraus.
« Last Edit: 27.08.2025 18:43 von Praktikantenvertrag »

FearOfTheDuck

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Bei einer Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende müsstest du im August noch zum 31.12. kündingen. Danach zum 31.03. usw.

Ist die Rente denn dauerhaft beschieden? Und hast du sie deinem AG bereits angezeigt?

Praktikantenvertrag

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Bei einer Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende müsstest du im August noch zum 31.12. kündingen. Danach zum 31.03. usw.

Ist die Rente denn dauerhaft beschieden? Und hast du sie deinem AG bereits angezeigt?

Oh, danke für den Hinweis! Das hatte ich völlig missverstanden.

Die Rente ist erst kürzlich rückwirkend bewilligt worden, deswegen habe ich es noch nicht dem Arbeitgeber gemeldet. Muss ich das zwangsläufig tun? Auch wenn ich ohnehin kündigen möchte? Oder erfährt der Arbeitgeber automatisch von der Rentenversicherung davon?
An meiner Arbeitsstelle gibt es leider nicht so etwas wie Schweigepflicht bzw. Verschwiegenheit und alles kursiert innerhalb kürzester Zeit detailliert durch die Belegschaft, weswegen ich überlege, einfach ohne Meldung der Rente zu kündigen.

Die Rente ist befristet und ich hoffe, dass es mir in absehbarer Zeit besser geht und ich dann wieder arbeiten kann, dann an einem anderen Arbeitsplatz (aus verschiedenen Gründen). Darum der Plan mit der Kündigung.

miloe

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MoinMoin

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Bei einer Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende müsstest du im August noch zum 31.12. kündingen. Danach zum 31.03. usw.

Ist die Rente denn dauerhaft beschieden? Und hast du sie deinem AG bereits angezeigt?

Oh, danke für den Hinweis! Das hatte ich völlig missverstanden.

Die Rente ist erst kürzlich rückwirkend bewilligt worden, deswegen habe ich es noch nicht dem Arbeitgeber gemeldet. Muss ich das zwangsläufig tun? Auch wenn ich ohnehin kündigen möchte? Oder erfährt der Arbeitgeber automatisch von der Rentenversicherung davon?
An meiner Arbeitsstelle gibt es leider nicht so etwas wie Schweigepflicht bzw. Verschwiegenheit und alles kursiert innerhalb kürzester Zeit detailliert durch die Belegschaft, weswegen ich überlege, einfach ohne Meldung der Rente zu kündigen.

Die Rente ist befristet und ich hoffe, dass es mir in absehbarer Zeit besser geht und ich dann wieder arbeiten kann, dann an einem anderen Arbeitsplatz (aus verschiedenen Gründen). Darum der Plan mit der Kündigung.
Nein, auch auf deiner Arbeitsstelle gelten die Gesetze und Schweigepflichten, nur werden sie offensichtlich gebrochen und keiner bringt es zur Anzeige.
Was hält dich davon ab deinen AG über die Rente zu Informieren und zum 1.9. einen Auflösungsvertrag zu machen?

McOldie

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wenn es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer handelt, gilt § 33 TVöD:
Das Arbeitsverhältnis endet ferner, sofern der/dem Beschäftigten der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. 2Die/Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten. 3Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung. 4Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 175 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes; jedoch auch hier frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung im Sinne von Satz 3. 5Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. 6In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird; für den Beginn des Ruhens des Arbeitsverhältnisses gilt Satz 3 entsprechend

sovielefragen

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Demnach ist eine Kündigung nicht notwendig. Durch Mitteilung der Gewährung der Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis automatisch.

An deiner Stelle würde ich genau das machen. Melden. Dann gesund werden. Schauen, ob Du was Neues / Besseres findest. Du kannst ja später immer noch kündigen. Wenn sich nix findet hast Du zumindest etwas, wohin Du zurückkehren kannst. Vielleicht bietet man Dir auch einen Auflösungsvertrag an.

Übrigens kannst Du bei Erwerbsminderungsrente noch erstaunlich viel dazu verdienen. Das wäre vielleicht ein Weg um über Teilzeit einen sanften Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden.

McOldie

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Demnach ist eine Kündigung nicht notwendig. Durch Mitteilung der Gewährung der Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis automatisch.

An deiner Stelle würde ich genau das machen. Melden. Dann gesund werden. Schauen, ob Du was Neues / Besseres findest. Du kannst ja später immer noch kündigen. Wenn sich nix findet hast Du zumindest etwas, wohin Du zurückkehren kannst. Vielleicht bietet man Dir auch einen Auflösungsvertrag an.



Das ist so nicht ganz richtig. Bei voller Erwerbsminderungsrente auf Dauer endet das Arbeitsverhältnis automatisch wegen auflösender Bedingung. Ist die Erwerbsminderungsrente nur befristet, so ruht das Arbetisverhältnis

Praktikantenvertrag

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Demnach ist eine Kündigung nicht notwendig. Durch Mitteilung der Gewährung der Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis automatisch.

An deiner Stelle würde ich genau das machen. Melden. Dann gesund werden. Schauen, ob Du was Neues / Besseres findest. Du kannst ja später immer noch kündigen. Wenn sich nix findet hast Du zumindest etwas, wohin Du zurückkehren kannst. Vielleicht bietet man Dir auch einen Auflösungsvertrag an.

Übrigens kannst Du bei Erwerbsminderungsrente noch erstaunlich viel dazu verdienen. Das wäre vielleicht ein Weg um über Teilzeit einen sanften Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden.

Genau, die Erwerbsminderungsrente ist nur befristet, also würde das Arbeitsverhältnis ruhen. Ich habe auch darüber nachgedacht, einen Minijob anzunehmen, wenn es mir besser geht. Deswegen dachte ich eigentlich daran, dass jetzige Arbeitsverhältnis zu kündigen. Oder kann ich bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis einen Minijob, eine kleine Selbstständigkeit etc. dazu annehmen?
Ich erhoffe mir nämlich davon auch einen sanften Wiedereinstieg und einen Weg zurück ins normale Arbeitsleben, weswegen ich dafür mein aktuelles Angestelltenverhältnis aufgegeben hätte.

Praktikantenvertrag

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Demnach ist eine Kündigung nicht notwendig. Durch Mitteilung der Gewährung der Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis automatisch.

An deiner Stelle würde ich genau das machen. Melden. Dann gesund werden. Schauen, ob Du was Neues / Besseres findest. Du kannst ja später immer noch kündigen. Wenn sich nix findet hast Du zumindest etwas, wohin Du zurückkehren kannst. Vielleicht bietet man Dir auch einen Auflösungsvertrag an.



Das ist so nicht ganz richtig. Bei voller Erwerbsminderungsrente auf Dauer endet das Arbeitsverhältnis automatisch wegen auflösender Bedingung. Ist die Erwerbsminderungsrente nur befristet, so ruht das Arbetisverhältnis

Genau so ist es. Die Erwerbsminderungsrente ist nur befristet.