Es gibt ja aber noch zig andere Regelungen, Jubiläumsgeld, Krankengeldzuschlag, etcpp die von der Tätigkeitsdauer abhängen, gibt es da nichts, wo eine Lücke eine Rolle spielt?
Übrigens ist es im Hochschulbereich ab EG 13 (hier zutreffend) nicht auf Stufe 3 begrenzt. Dort gilt wohl sogar, wenn ich das richtig verstanden habe, dass im Regelfall von der Einschlägigkeit ausgegangen wird,wenn es die gleiche Entgeltgruppe ist, und nur die Abweichung hiervon begründet werden müsste.