Autor Thema: Rückforderung von zuviel gezahltem Entgeld  (Read 2191 times)

Rentenonkel

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Antw:Rückforderung von zuviel gezahltem Entgeld
« Antwort #15 am: 03.09.2025 08:25 »
Dann sind wir aus meiner Sicht aber eher im Bereich der ungerechtfertigten Bereicherung nach § 812 BGB.

Betrug setzt ja eine Täuschung des Empfängers voraus, wie beispielsweise das Vortäuschen eines Abschlusses, den man nicht hat.

Hier hat der AN aus meiner Sicht durch das Schreiben des AG gewusst oder es vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht gewusst, dass er zu viel Lohn erhält.

Fraglich ist allerdings, inwieweit sich der AN auf Verjährung und Entreicherung berufen kann. Aus den bisherigen Äußerungen würde ich vorsichtig die Verjährung bejahen, nicht aber die Entreicherung.

Dennoch sprengt ein solch komplexer Fall aus meiner Sicht die Möglichkeiten der Hilfestellung durch dieses Forum. Hier wäre, so wie es Organisator schon zutreffend geschrieben hat, auch aus meiner Sicht professionelle Hilfe durch die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der bessere Weg.