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Rufbereitschaft brauche Hilfe
Iamlost:
Hallo.
Ich habe eine Frage zum Thema Rufbereitschaft in Teilzeit.
Ich habe eigentlich ein Vollzeit Arbeitsverhältnis. Aktuell bin ich Vollzeit und wechsele ab Oktober in Teilzeit da mein Sohn (2 Jahre) zu betreuen ist...
Im Vollzeit AV ist regulär die Regelung hinsichtlich der Rufbereitschaft enthalten.
In meiner Änderung des AV bzgl. der Teilzeit ist dies nicht aufgeführt. Da findet sich lediglich der Stundenanteil wieder.
Ist die Regelung aus dem Vollzeit AV automatisch im geänderten Teilzeit AV gültig? Also kann mich der Arbeitgeber verpflichten?
Mein Partner ist beruflich auf Montage und somit in der Woche nicht zuhause somit bin ich gebunden und kann das Kind ja nicht Alleine lassen wenn Ich ein Einsatz hätte
(Bisher hat er elternzeit gehabt und ich konnte wieder arbeiten vz)
Ich bin etwas verunsichert. Darf der Arbeitgeber mich jetzt herabstufen nur weil es mir aus Familie Gründen nicht mehr möglich ist RB zu übernehmen?
Ich bin verunsichert
Gibt es irgendwelche Gesetze im öffentlichen Dienst die es bei Teilzeit Kräften wenn es unzumutbar wäre??
Ich habe schon vor wenn die Kinder alt genug sind wieder auf Vollzeit zu gehen aber das wird noch einige Jahre dauern
Bitte helft mir
MoinMoin:
Teilzeitkräfte können nur zur Rufbereitschaft herangezogen werden, wenn es im AV geregelt ist oder freiwillig.
§6 Absatz 5 Tvöd
BAT:
Welchen Wortlaut hat die Änderung des AV denn? Ist er ganz neu gefasst oder steht da nur "die Arbeitszeit wird ab .... auf Stunden festgesetzt"?
Unterschrift
Iamlost:
Da steht Stunden Reduzierung nur
Was kann ich tun oder werde ich dann eine Lohn Gruppe herab Gestuft
McOldie:
Wenn mit dem Änderungsvertrag nur die wöchentliche Arbeitszeit verändert wurde, gelten alle anderen Bedingungen im Arbeitsvertrag weiter.
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