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Erstattung von Rentenbeiträgen – Auswirkungen auf die Pension?

<< < (9/9)

Tomate1234:
Guten Abend in die Runde,

ich habe die Beiträge mit großem Interesse gelesen und stehe ebenfalls vor der Entscheidung, meine Beiträge zur DRV erstatten zu lassen. Da sich mir noch nicht alle Fragen beantworten, möchte ich nochmal die hier versammelte Expertise befragen.

Kurz zu meiner Situation in chronologischer Abfolge: Ich war zunächst vier Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt, im Anschluss nahm ich ein Studium auf (Dauer 5 Jahre) und daraufhin war ich wieder ein halbes Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Darauf folgten 2 Jahre Referendariat und nun stehe ich kurz vor meiner Lebenszeitverbeamtung in Bayern. Ich habe bereits in meinem Versichungerungsverlauf von der DRV bestätigt bekommen, dass ich mit meinen 4 1/2 Jahren Beschäftigung die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfülle und mir somit meine gezahlten Beiträge erstatten lassen könnte.

Nach dem Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz können "...Mindestzeiten der vorgeschriebenen Fachschul- und Hochschulausbildung bis zu einer Dauer von drei Jahren..." als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden. Meine Frage: Riskiere ich mit der Erstattung, dass mein Studium nicht mehr berücksichtigt und mir somit diese drei Jahre "flöten" gehen?

Wo würde ihr euch rechtliche Sicherheit einholen? Bei den zuständigen Versorgungsträgern (in Bayern das Landesamt für Finanzen) und/oder bei der DRV?

Ich hoffe, meine Frage wurde nicht bereits durch einen vorherigen Beitrag beantwortet oder betrifft nicht zu sehr bayerische Landesbeamte.

Vielen Dank!

Rentenonkel:
Die DRV darf zu Fragen des Beamtenrechtes nicht beraten. Sie hat allenfalls eine Wegweiserfunktion.

Der zuständige Versorgungsträger entscheidet erst mit dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand abschließend über die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten. Alle anderen Anfragen sind unverbindlich und beziehen sich immer nur auf das aktuelle Recht. Da sich das Recht auch in der Beamtenversorgung in den nächsten 35 Jahren voraussichtlich noch mehr als einmal ändern wird, ist es nur schwer vorherzusagen, ob man sich am Ende nicht ins eigene Fleisch schneidet, wenn man sich die Beiträge auszahlen lässt. Das Risiko steht in meinen Augen jedenfalls in keinem gesunden Verhältnis zu der Verzinsung, die einem durch die spätere Auszahlung verloren geht.

Daher kann ich nur dringend davon abraten, sich die Beiträge auszahlen zu lassen. Es wäre vielmehr zu überlegen, ob man nicht die 5 Jahre durch freiwillige Beiträge in der Rentenversicherung voll macht. Das kann insbesondere sinnvoll sein, wenn man die Höchstversorgung in der Beamtenversorgung (noch) nicht erreicht oder zur Zeit nur eine Mindestversorgung bekommen würde und seine Frau und Kinder (sofern vorhanden) besser für den Fall des vorzeitigen Ablebens versorgt wissen möchte.

NWB:
Würde denn die (kleine) gesetzliche Rente im Falle der Mindestversorgung nicht ohnehin aufgezehrt werden?

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