Da tun sich im Grunde zwei Fragen auf: darf und möchte der Arbeitgeber einen überqualifizierten Bewerber einstellen?
Wenn man Art 33 Abs. 2 GG zugrundelegt, gibt es wenig, das grundsätzlich gegen die Berücksichtigung eines überqualifizierten Bewerbers spricht.
Voraussetzung dafür wäre aus meiner Sicht allerdings, dass auch alle Inhalte der geforderten Berufsausbildung Bestandteil des Studium sind. Aus der Hüfte geschossen könnte man das im konkreten Fall pauschal unterstellen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass einzelne Themen der Ausbildung, die für die Stelle wichtig sind, im Studium nicht behandelt werden. In diesem Falle hätte der Arbeitgeber, neben dem Festhalten am Wortlaut, durchaus inhaltliche Argumente, die Bewerbung nicht zu berücksichtigen.
Unabhängig davon wird sich jeder Arbeitgeber fragen, ob er überqualifizierte Bewerber überhaupt auf seinen Stellen haben möchte. Meiner Erfahrung nach ist das nicht unbedingt gerne gesehen. Es gibt einige Gründe, die diese Skepsis rechtfertigen. Wenn der Bewerber seine Motivation, wie hier offensichtlich der Fall, nachvollziehbar begründen kann, halte ich die Chancen zumindest nicht für völlig aussichtslos.