Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis!
Sind damit also bei Rentnern neben Beiträgen auch konkret SPENDEN an eine Gewerkschaft / einen Berufsverband gemeint oder "nur" GewerkschaftsBEITRÄGE? Kann man konkret z. B. 3000 € an GEW oder VBE spenden, um den GdE zu reduzieren und damit unter die Grenze für die Beihilfefähigkeit zu kommen?
Edit: Ich beantworte mir meine Frage selbst, denn auf Seite 6 der von Dir dankenswerter Weise erwähnten Drucksache steht: "Beiträge und Spenden an Berufsverbände können allerdings in vollem Umfang als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden." Die Antwort scheint nun erst einmal recht klar zu sein.
Bekommt man für solche Spenden an Berufsverbände und Gewerkschaften nach Erstellung einer Steuererklärung auch ungefähr die Hälfte an Steuererstattung zurück? So kenne ich das bei anderen Spenden.
Grüße