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Befristete Erwerbsmiderungsrente und ruhendes Arbeitsverhältnis

(1/1)

Maikäfer:
Guten Abend,
ich bekomme seit kurzem eine befristete Erwerbsminderungsrente und habe einige Fragen dazu:
1) Muss ich das meinem Arbeitgeber sagen oder erfährt er das von der Rentenversicherung automatisch?
2) ich habe gelesen, dass das Arbeitsverhältnis dann für die Dauer der Rente erstmal ruht. Bedeutet das, dass ich meinen Job dann erstmal behalte? Oder kann der Arbeitgeber mir jetzt kündigen?
Danke im Voraus!
Ganz liebe Grüße :))

McOldie:
1. den Arbeitgeber unverzüglich unter Beifügung des Rentenbescheides informieren.
2. das Arbeitsverhältnis ruh während des Rentenbezugs. Das Arbeitsverhältnis bleibt als solches aber bestehen. Rechtzeitig vor dem Ende den Arbeitgeber informieren, damit du wieder anfangen kannst.

Maikäfer:

--- Zitat von: McOldie am 30.08.2025 13:11 ---1. den Arbeitgeber unverzüglich unter Beifügung des Rentenbescheides informieren.
2. das Arbeitsverhältnis ruh während des Rentenbezugs. Das Arbeitsverhältnis bleibt als solches aber bestehen. Rechtzeitig vor dem Ende den Arbeitgeber informieren, damit du wieder anfangen kannst.

--- End quote ---

Vielen Dank für die Antwort!

Darf ich dich noch was anderes fragen?
 Es gibt ja die Möglichkeit neben der Rente einen Zuverdienst zu haben. Das würde ich gern irgendwann mal machen, gar nicht wegen dem Geld, sondern um wieder ins Arbeiten zurückzufinden.
Dafür kommt aber meine aktuelle Arbeitsstelle aufgrund verschiedener Umstände nicht in Frage (u.a. weiter Pendelweg). Bevor ich krank wurde, hatte ich nebenberuflich eine kleine Selbstständigkeit, was mein Arbeitgeber mir genehmigt hatte. Darf ich die wohl in der Rente (in Absprache mit der DRV) wieder aufnehmen? Oder mir einen anderen Minijob suchen?
Oder muss mir das mein Arbeitgeber vorher genehmigen?

Ich habe irgendwie total Angst, dass ich was falsch mache, dann gekündigt werde und dann ein schlechtes Arbeitszeugnis habe und keinen Job mehr finde, wenn ich wieder gesund bin.

ohjeee:

--- Zitat von: Maikäfer am 30.08.2025 13:36 ---
--- Zitat von: McOldie am 30.08.2025 13:11 ---1. den Arbeitgeber unverzüglich unter Beifügung des Rentenbescheides informieren.
2. das Arbeitsverhältnis ruh während des Rentenbezugs. Das Arbeitsverhältnis bleibt als solches aber bestehen. Rechtzeitig vor dem Ende den Arbeitgeber informieren, damit du wieder anfangen kannst.

--- End quote ---

Vielen Dank für die Antwort!

Darf ich dich noch was anderes fragen?
 Es gibt ja die Möglichkeit neben der Rente einen Zuverdienst zu haben. Das würde ich gern irgendwann mal machen, gar nicht wegen dem Geld, sondern um wieder ins Arbeiten zurückzufinden.
Dafür kommt aber meine aktuelle Arbeitsstelle aufgrund verschiedener Umstände nicht in Frage (u.a. weiter Pendelweg). Bevor ich krank wurde, hatte ich nebenberuflich eine kleine Selbstständigkeit, was mein Arbeitgeber mir genehmigt hatte. Darf ich die wohl in der Rente (in Absprache mit der DRV) wieder aufnehmen? Oder mir einen anderen Minijob suchen?
Oder muss mir das mein Arbeitgeber vorher genehmigen?

Ich habe irgendwie total Angst, dass ich was falsch mache, dann gekündigt werde und dann ein schlechtes Arbeitszeugnis habe und keinen Job mehr finde, wenn ich wieder gesund bin.

--- End quote ---
Im EU-Rentenbescheid steht doch idR drin, wie viel Stunden man am Tag arbeiten darf. In dem Rahmen kannst du einen Job ausüben. Ob das selbständig oder angestellt ist, spielt soweit ich weiß keine Rolle.
AG solltest du trotzdem informieren.

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