Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Freistellung bei Arztterminen.
Aktuell habe ich sehr viele Facharzttermine, die größtenteils morgens stattfinden müssen.
Mit An- und Abreise bin ich in der Regel 3-4 Stunden weg.
Mein Arbeitgeber hat folgende Regelung in der Dienstvereinbarung:
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§ 2
Rahmenzeit
(1) Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ist unter Berücksichtigung der nachfolgen-den Bestimmungen flexibel, nicht notwendig zusammenhängend, innerhalb der Rahmenzeit (Absatz 2) zu erbringen.
(2) Als Rahmenzeit wird festgelegt:
• montags bis donnerstags von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
• freitags von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Eine Ausweitung der Rahmenzeit ist im Einzelfall nach Absprache mit der Verwal-tungsleitung möglich.
(3) Die Dienstvereinbarung eröffnet den MA die Möglichkeit, die tägliche Arbeitszeit in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. Dies setzt voraus, dass die Rege-lungen der Dienstvereinbarung eingehalten werden. Die MA sind gehalten, die Arbeitszeit auf die dienstlichen Notwendigkeiten und Bedürfnisse abzustimmen. Der Publikumsverkehr und der Arbeitsablauf in und zwischen den Dienststellen dürfen nicht gestört werden.
§ 3
Servicezeiten
(1) Die Servicezeiten sind deckungsgleich mit den Öffnungszeiten, welche wie folgt festgelegt wurden:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 12.15 Uhr und
montags und dienstags von 14.30 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.30 bis 17.00 Uhr
Während der Servicezeiten sind alle Bereiche mit qualifiziertem Personal zu besetzen, damit die Kundinnen und Kunden kompetente Ansprechpartner/Innen unter Berücksichtigung zumutbarer Wartezeiten vorfinden und der innere Dienstbetrieb nicht gestört wird.
(2) Bei Bedarf sind individuelle Terminabsprachen auch außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.
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Die Personalabteilung teilte mir mit, dass eine Freistellung nicht erfolgen kann, da ich meine Arbeitszeit innerhalb der Rahmenzeit verrichten kann und die Stunden nachholen könnte.
Ist eine Freistellung damit ausgeschlossen?