Autor Thema: E10 oder E11 ohne Studium möglich?  (Read 3447 times)

Modulo

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E10 oder E11 ohne Studium möglich?
« am: 17.09.2025 15:00 »
Guten Tag, ich habe eine Ausbildung zum Fachinformatiker abgeschlossen und bin seit 3,5 Jahren im IT-Bereich in Bayern in der Entgeltgruppe E9 eingruppiert. Nach Einschätzung meiner Führungskraft entsprechen meine derzeitigen Aufgaben jedoch dem Tätigkeitsmerkmal einer E11-Stelle.

Die Personalabteilung teilte mir mit, dass eine Höhergruppierung nicht möglich sei, da hierfür zwingend ein abgeschlossenes Studium erforderlich sei. Eine entsprechende Regelung konnte ich bisher jedoch nicht in den Bestimmungen des TVöD finden.

Daher meine Frage: Ist es korrekt, dass ab Entgeltgruppe E10 grundsätzlich ein Studium vorausgesetzt wird, oder kann eine Höhergruppierung auch auf Grundlage gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen erfolgen?

Vielen Dank im Vorsus!

Johann

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Antw:E10 oder E11 ohne Studium möglich?
« Antwort #1 am: 17.09.2025 15:31 »
Zitat
2. Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person
1
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung
bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht
besitzen,
- wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden oder
- wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst
werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen,
bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der
nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. 2Satz 1 gilt entsprechend für Tätigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Eingruppierung vorsehen.
3Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen Fall
ein Tätigkeitsmerkmal (z.B. „in der Tätigkeit von …“) enthält.
TVöD VKA Seite 54, oben. (TVöD-V: https://www.vka.de/tarifvertraege/tvoed)

Wenn deine Tätigkeiten also eine E11 rechtfertigen würden, diese aber ein Studium voraussetzen, kannst du trotzdem die E10 erhalten.

cUmydQGVF5pEdG

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Antw:E10 oder E11 ohne Studium möglich?
« Antwort #2 am: 17.09.2025 15:54 »
Wenn deine Tätigkeiten die EG 11 hergeben, hast du die auch zu bekommen, die Informationstechnik wird getrennt bewertet und dort gibt es die Fallgruppe 2, mit der jeder selbst ohne Ausbildung bis in die EG 13 kann. Was Johann schreibt, ist in deinem Fall nicht zutreffend.

https://www.bkpv.de/fileadmin/redaktion/Geschaeftsberichte/2017/Stellenbewertung_Beschaeftigte_in_der_Informations-_und_Kommunikationstechnik.pdf



Vielen Personalabteilungen ist das leider nicht bewusst und schieben einen in die gleiche Schublade wie den 08/15 Verwaltungsmenschen...

Ich musste das meinem Personalamt auch erst erklären. Bin Quereinsteiger IT mit Handwerksausbildung, mittlerweile auch in der 11.
« Last Edit: 17.09.2025 16:02 von cUmydQGVF5pEdG »

lianeseis

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Antw:E10 oder E11 ohne Studium möglich?
« Antwort #3 am: 19.09.2025 09:29 »
Bin auch in Bayern in einer Kommune IT-ler (ohne Studium, nur Ausbildung) und wurde am Anfang mit E9b eingruppiert.
Nach zwei Jahren haben sich meine Aufgaben anders verteilt und ich habe eine neue Stellenbeschreibung angefertigt und bin somit nun E10.

Johann

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Antw:E10 oder E11 ohne Studium möglich?
« Antwort #4 am: 19.09.2025 11:25 »
Was Johann schreibt, ist in deinem Fall nicht zutreffend.
An sich ist das, was ich geschrieben habe, immer zutreffend. Wenn Voraussetzungen in der Person vorliegen, kann man die Tätigkeit auch wahrnehmen, ohne dass diese vorliegen. Man wird entsprechend niedriger eingruppiert.

Du hast insoweit recht, dass es in der Fallgruppe 2 keine Voraussetzung in der Person in dem Sinne gibt, dass ein Hochschulstudium vorausgesetzt wäre. Insofern besteht keine Notwendigkeit, die Höhergruppierung mit einer niedrigeren Entgeltgruppe vorzunehmen.

---

In der Zwischenzeit wurden auf der oben verlinkten Seite übrigens die Dateien ausgetauscht und umbenannt. Statt TVöD-V und Seite 54 oben, ist es jetzt TVöD, Allgemeiner Teil und Seite 57 unten.

D-x

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Antw:E10 oder E11 ohne Studium möglich?
« Antwort #5 am: 22.09.2025 08:03 »
Ich möchte Johann auch unterstützen, seine Aussage war in sich völlig korrekt, wenn auch nicht abschließend.
Die Vorbemerkung Nr. 2 gilt selbstverständlich, und wenn die Stelle auf Grund der Erfordernis eines Studiums so bewertet wurde, ist eine Person die die Stelle ohne Studium bekleidet entsprechend eine EG niedriger eingruppiert.

Was zunächst nicht gesagt, dann vom anderen User angemerkt wurde ist ebenfalls korrekt. Wenn sich die Wertigkeit der Stelle über den alternativen Weg der Fg2 ergibt, ist auch ohne Studium das Bekleiden der Stelle ohne niedrigere Eingruppierung möglich.

Wichtig aber: Es muss (seitens der Personalstelle, meiner Erfahrung nach dürften die meisten "Führungskräfte" (im Ausgangspost genannt) dies nicht sicher beurteilen können und in der Praxis auch gar nicht dürfen) festgestellt werden, woraus sich die Bewertung der Stelle ergibt. Hat sich die Bewertung nach EG 10 aus dem Studiumserfordernis oder aus dem Gestaltungsspielraum ergeben? Das muss direkt bei der Bewertung geklärt werden und darf nicht erst "entschieden" werden, wenn der neue Stelleninhaber schon da ist.
Ebenso muss bei Bewertung der Stelle nach EG 11 geprüft werden, auf welcher Fallgruppe der EG 10 dies aufbaute und bei Fg1 als Grundlage die Eingruppierung eine EG niedriger erfolgen, sofern kein Studium vorliegt.

Thomber

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Antw:E10 oder E11 ohne Studium möglich?
« Antwort #6 am: 22.09.2025 08:55 »
Gerne auch in diesem Thread hier:

JA, du kannst theoretisch jede Entgeltgruppe auch ohne Studium erreichen.
Bei ist gibt es mehrere Personen, die mal mit EG 5 oder EG 6 gestartet sind und heute EG 11 haben und noch immer jung sind und durchaus auch die EG 12 erreichen könnten.