Autor Thema: Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe  (Read 714 times)

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Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
« Antwort #15 am: 02.09.2025 16:54 »
Als Strafe dafür wurden dann wohl auch schon Stellen aus dem Sachgebiet gestrichen. Das wird dort wohl auch offen kommuniziert. Kürzlich wurde angekündigt, dass aufgrund der Höhergruppierung einer Stelle die nächste freie Stelle gestrichen wird.

Dann gibt es dort entweder nicht genug Arbeit oder es müssen halt konsequent Vorgänge im Umfang der gestrichenen Stellen liegen bleiben. Wenn der AG meint auf die Art erziehen zu müssen, hilft nur ihn mit eigenen Mitteln schlagen.

MoinMoin

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Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
« Antwort #16 am: 02.09.2025 19:03 »
Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.

Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.

Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Variante 3: Dem Chaos ein Ende bereiten, in dem man den Chaoten ihre Grenzen zeigt. :P
Wenn dort per Würfeln Entgelt ausgezahlt wird und jeder zufrieden ist oder sich nicht traut sein Recht einzufordern, dann geht es halt so weiter.

Organisator

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Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
« Antwort #17 am: 03.09.2025 09:04 »
Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.

Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.

Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Variante 3: Dem Chaos ein Ende bereiten, in dem man den Chaoten ihre Grenzen zeigt. :P
Wenn dort per Würfeln Entgelt ausgezahlt wird und jeder zufrieden ist oder sich nicht traut sein Recht einzufordern, dann geht es halt so weiter.

@ Moin - und damit das Risiko eingehen, die Probezeit nicht zu bestehen und weiterhin nach E9c bezahlt zu werden. Muss jeder für sich selbst ausmachen.

MoinMoin

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Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
« Antwort #18 am: 03.09.2025 12:25 »
Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.

Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.

Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Variante 3: Dem Chaos ein Ende bereiten, in dem man den Chaoten ihre Grenzen zeigt. :P
Wenn dort per Würfeln Entgelt ausgezahlt wird und jeder zufrieden ist oder sich nicht traut sein Recht einzufordern, dann geht es halt so weiter.

@ Moin - und damit das Risiko eingehen, die Probezeit nicht zu bestehen und weiterhin nach E9c bezahlt zu werden. Muss jeder für sich selbst ausmachen.
Welche Probezeit? Wieso nach 9c, wenn man aktuell schon Tätigkeiten der 11 hat. Hier liegt doch eher Eingruppierungschaos vor, entweder alle sind 9c 10 oder 11, wenn die Aussage von meteor stimmt.


"Es sind wohl 14 Sachbearbeiter, die alle dieselbe Tätigkeit machen und alle in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingeordnet sind"

Organisator

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Antw:Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe
« Antwort #19 am: 03.09.2025 13:29 »
Da läuft einiges richtig schief, tarif- und arbeitsrechtlich zu beanstanden wäre auf jeden Fall die unterschiedliche Tätigkeit bei identischen übertragenen Tätigkeiten.
Die Pseudo-Probezeit ist zwar tariflich darstellbar, hat aber ein Geschmäckle, wenn es so nicht kommuniziert / vereinbart wurde.

Aus meiner Sicht gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Sich dem Chaos irgendwie beugen, hoffen, dass die "Probezeit" gut läuft und dann irgendwann der Arbeitgeber der Meinung ist, dass eine Eingruppierung in die E11 stattgefunden hat.

Variante 2: Aus dem Chaos flüchten!
Variante 3: Dem Chaos ein Ende bereiten, in dem man den Chaoten ihre Grenzen zeigt. :P
Wenn dort per Würfeln Entgelt ausgezahlt wird und jeder zufrieden ist oder sich nicht traut sein Recht einzufordern, dann geht es halt so weiter.

@ Moin - und damit das Risiko eingehen, die Probezeit nicht zu bestehen und weiterhin nach E9c bezahlt zu werden. Muss jeder für sich selbst ausmachen.
Welche Probezeit? Wieso nach 9c, wenn man aktuell schon Tätigkeiten der 11 hat. Hier liegt doch eher Eingruppierungschaos vor, entweder alle sind 9c 10 oder 11, wenn die Aussage von meteor stimmt.


"Es sind wohl 14 Sachbearbeiter, die alle dieselbe Tätigkeit machen und alle in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingeordnet sind"

Laut Sachverhalt wurde die neue Tätigkeit zur Probe übertragen.

Selbst wenn das nicht rechtmäßig wäre und die Eingruppierung auch eine andere wäre müsste man im Zweifelsfall gerichtlich gegen das System anstinken, welches Widerstand vom AG auslösen wird. Ist die Frage, ob es Sinn hat, sich das anzutun.