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Kündigungsfrist - erst befristet dann unbefristet

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Rheinländerin:
Hallo,

wie würdet ihr im vorliegenden Fall die Kündigungsfrist nach TV-L einschätzen:

1. Vertrag: Befristung für 1 Jahr
2. Vertrag: Befristung für 1 Jahr
3. Vertrag: Unbefristet, Unterschrift 3 Monate vor Ablauf des 2. Vertrages
                - Variante A: 3. Vertrag startet 2 Monate vor Ablauf des 2. Vertrages (also "Entfristung" vor Ablauf)
                - Variante B: 3. Vertrag startet nach dem 2. Vertrag (Entfristung nach dem 2. Vertrag)

Welche Kündigungsfristen gelten jeweils bei Variante A und B?:
- zum Ende des 2. Vertrages? Nach Ablauf der ersten beiden Beschäftigungsjahre?

Kann man den 3. Vertrag vor Antritt kündigen? Bis wann?

Danke schon mal für eure Ideen und Input für diese Umbruchphase...

LG

ich1974:
Wenn bei Beiden Varianten eine Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr beim selben AG vorliegt spielt es keine Rolle, ob der 3. Vertrag bereits nach 22 Monaten oder nach 24 Monaten unbefristet beginnt. Hier gilt jeweils eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Siehe § 34 TVöD für unbefristete Arbeitsverhältnisse.

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