Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenzulage und welche Folgestufe?
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sbehst:
Ich bin derzeit in der EG11 Stufe 4 eingruppiert und erhalte eine Stufenzulage zur Stufe 5. In der Entgeltabrechnung ist das als Besitzstand besondere Entgeltbestandteile hinterlegt.
Ab 2026 müsste ich die Stufe 5 erhalten.
Kann ich davon ausgehen, dass ich dann mit der Stufe 5 keine Zulage mehr erhalten werde?
McOldie:
Das hängt davon ab, was der Arbeitgeb entschieden hat.Durch die Zahlung der Zulage findet keine Änderung der tariflichen Stufenzuordnung oder eine Verkürzung der Stufenlaufzeit statt – BAG vom 15.7.2021 – 6 AZR 561/20 – ZTR 2022, 28.
Bei einer pauschalen Inbezugnahme des § 16 Abs. 5 TVöD wird die Zulage bei einem Stufenaufstieg automatisch abgeschmolzen
Wabi Sabi:
Einen "§ 16 Abs. 5 TVöD" gibt es nur beim Bund, nicht im Bereich der VKA. Dort gilt jedoch eine vergleichbare Regelung: § 17 Abs. 4.1 TVöD-K (Krankenhäuser) bzw. TVöD-B (Pflege- und Betreuungseinrichtungen). Insoweit wären aber die Ausführungen im zitierten BAG-Urteil entsprechend anwendbar.
Von daher müsste der Fragesteller noch etwas bezüglich der Rechtsgrundlage für die "Stuefzulage" sagen. Oder handelt es sich um eine außertarifliche Zulage?
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