Autor Thema: Wegfall Zulagen bei Höhergruppierung  (Read 220 times)

Huber

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Wegfall Zulagen bei Höhergruppierung
« am: 05.09.2025 12:45 »
Hallo,

ich wurde 1990 noch im BAT eingestellt. Mittlerweile bin ich in E6, Stufe 6 eingruppiert und erhalte noch "alte" Schreib- und Funktionszulagen. Fallen die bei einer Höhergruppierung in E8 und später in E9a weg. Wie ist das mit dem Besitzstand?
Danke

Gruß

McOldie

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Antw:Wegfall Zulagen bei Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 05.09.2025 15:11 »
Sie werden m.W. nur solange gezahlt, wie die zulagenberechtigte Tätigkeit ausgeübt wird.