Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaubsanspruch anteilig oder voll?
superbraz:
Hallo,
Frage in die Runde, da es zwischen den Personalämtern unterschiedliche Ansichten gibt.
Austritt zum 27.11.2025,
Urlaubsanspruch 25 oder 28 Tage?
Danke!
Sjuda:
Ausgehend von einer 5-Tage Woche und einem AV, das nicht erst im Jahresverlauf begründet wurde, beträgt der volle tarifliche Urlaubsanspruch 30 Tage.
Nach der 1/12-Regelung beträgt der anteilige Urlaub für jeden vollen Monat, in dem das AV besteht, 1/12 von 30 Tagen. Somit haben wir 2,5 Tage x 10 volle Monate = 25 Tage.
Auf 28 würde man kommen bei 11 Monaten unter Anwendung der Rundungsregel (11 x 2,5 = 27,5 => 28). Wenn das AV am 27.11. endet, haben wir jedoch keine 11, sondern nur 10 volle Monate. Somit bleiben es 25 Urlaubstage.
superbraz:
Personalamt A sagt: November zählt mit, da angefangen
Chat GPT sagt: November zählt als voller Monat mit
Personalamt B ist deiner Meinung und zählt ihn nicht mit.
ich1974:
Da der November 30 Tage hat und das Arbeitsverhältnis am 27. Tag endet hat hier leider Personalamt B recht.
superbraz:
Arbeitsverhältnis (Vertrag) wurde am 27.XX geschlossen...
Beschäftigungsmonat ist nicht Kalendermonat:
https://www.haufe.de/id/beitrag/urlaub-812-beginn-oder-ende-des-arbeitsverhaeltnisses-im-urlaubsjahr-HI1437508.html
Sehe ich das verkehrt? Tendiere daher auch zu A
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