Autor Thema: Ruhegehaltsfähige Dienstzeit  (Read 193 times)

Olaf89

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Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« am: 05.09.2025 13:47 »
Hallo! Wenn man eine abgeschlossene Banklehre bei der Sparkasse absolviert hat, wird das evt als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt?
2. Frage: Bei der Berechnung des Ruhegehalts wird die Grundgehalt,  Familienzuschlag Stufe 1 ( Ehe) und Strukturzulage berücksichtigt! Wird der Familienzuschlag für 2 Kinder wirklich nicht berücksichtigt?
Vielen Dank für Eure Hilfe

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Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #1 am: 05.09.2025 19:02 »
Es wird auch der Familienzuschlag für 23 Kinder gewährt, aber der fällt natürlich weg, wenn die Kinder 25 werden bzw. die Ausbildung beenden.

Olaf89

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Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #2 am: 05.09.2025 19:16 »
Vielen Dank für die Antwort! Das bedeutet nach Berechnung des Ruhegehalts ( Grundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1 ( Ehe) und Strukturzulage ) kommt noch der Familienzuschlag für das 1. Kind und für das 2. Kind bis zum 25. Lebensjahr dazu? So wie es in der Abrechnung steht? Letzte Frage: Familienzuschlag mit Hilfe der Berechnung durch Mietenstufen ( in meinem Fall 1)? Wenn sich die Mietenstufe ändert, ändert sich auch der Familienzuschlag!