Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?

Begonnen von c3p0, 04.04.2025 12:01

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Welche Zahlen sollen denn genau gemeldet werden?

c3p0

anscheinend der Brutto Umsatz ... was ja auch nicht viel aussagt

weil je nach einkauf usw ist man im minus oder +-0 am anfang

2strong

Erkundigen Dich mal genau. Denn Bruttoumsatz macht eigentlich gar keinen Sinn und findet auch keinen Anknüpfungspunkt in der NebentätigkeitsVO.

troubleshooting

#18
Zitat von: c3p0 in 04.04.2025 12:01
Hallo,

und zwar würde ich gerne ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) als Nebentätigkeit anmelden. Dies muss ich natürlich bei meinem Arbeitgeber anzeigen.

Jetzt heißt es wohl aber auch ich muss einen Verdienstnachweis meines Kleingewerbes einreichen.

Wieso geht meinen Arbeitgeber dieser Nebenverdienst in meiner Freizeit bzw. meines Gewerbes das in meiner Freizeit ausgeübt wird etwas an?


Lasst uns das doch mal sortieren:
Wenn ich es richtig sehe, sind in Hessen genehmigungspflichtig (!): "... alle in § 73 Abs. 1 HBG aufgeführten Nebentätigkeiten, soweit nicht
nach § 72 HBG eine Verpflichtung zu deren Übernahme besteht"

Im Weiteren wird so ziemlich alles, was Einkommen bringt aufgeführt.

ABER: Drunter wird nochmal abgestuft, was nur anzeigenpflichtig (!) ist:
u.a.  "Nebentätigkeiten von geringem Umfang, d. h. solche, die gemäß § 7 HNV außerhalb der
Dienstzeit ausgeübt werden, keinen gesetzlichen Versagungsgrund erfüllen und bei denen die Bruttovergütung insgesamt maximal 1.230 Euro im Kalenderjahr beträgt"


Könnte nicht genau da der Haase im Pfeffer liegen, dass du deine Nebentätigkeit (nur) angezeigt hast und die jetzt prüfen wollen, ob es nicht genehmigungspflichtig ist?
Da spricht eben auch die Angabe der "Bruttovergütung" für.

2strong

Bruttoumsatz ist nicht dasselbe wie Bruttovergütung.

troubleshooting

Zitat von: 2strong in 16.04.2025 13:50
Bruttoumsatz ist nicht dasselbe wie Bruttovergütung.

Joah, das ist mir klar, nur weiß der TE ja auch nicht so recht, was sie haben wollen?
Eine Aussage, wie "anscheinend der Brutto-Umsatz" klingt nicht grad sicher.

Wobei ich es schon interessant finde, wie streng es Hessen nimmt, insbesondere was die auch noch genehmigen wollen. Die Nachbarn sind da nur bei anzeigenpflichtig.

c3p0

Für die Nebentätigkeiten der Beschäftigten finden die für die Beamtinnen und
Beamten des Landes jeweils geltenden Bestimmungen sinngemäß Anwendung.

sinngemäß heißt doch aber nicht dass es genau das selbe ist das für mich eintrifft?! sinngemäß bedeutet ja nicht identisch.. Beamtenrechtliche Vorschriften dürften nur gelten wenn sie sachlich übertragbar sind. im TV-H gibt es keine festgelegte Verdienstgrenze, genauso auch nicht für die 30% Sache die aber bei Beamten gültig ist.