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[BE] Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe
Thomber:
--- Zitat von: Gewerbler am 04.09.2025 14:01 ---Soweit ich das für Baden-Württemberg verstehe im LBG bzw. der BeamtVwV hierzu und ich mich an ein Gespräch erinnere, ist es tatsächlich wichtig, die Entscheidung über die bestandene Probezeit rechtzeitig innerhalb der 2 Jahre zu treffen, da man sonst tatsächlich automatisch auf sein altes Amt zurückfällt.
Die Urkundenmuster sind analog wie hier diskutiert, einmal "unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum/zur XYZ" und dann in der zweiten Urkunde nur "zum/zur XYZ", mit der Anmerkung, dass die bisherige Amtsbezeichnung nicht genannt wird, wenn sie mit der künftigen übereinstimmt (vgl. Muster 11 und 12 hier https://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/vvbw/pdf/VVBW-IM-20160419-KF-002-A003.pdf ). Wenn Berlin das analog macht, hätte es doch so seine Richtigkeit?
--- End quote ---
Müsste aber für Berlin dann aber auch so geregelt sein. Finde die Praxis höchst irritierend und vom Logischen her falsch...
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