Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jahressonderzahlung und Tariferhöhung
Umlauf:
Da hat vermutlich jemand noch nie eine Rückrechnung gesehen…
Sachen gibt es…
MoinMoin:
Wenn es die erste erlebte Tarifrunde ist, dann ist das doch verständlich.
miloe:
--- Zitat von: Umlauf am 05.09.2025 00:35 ---Da hat vermutlich jemand noch nie eine Rückrechnung gesehen…
Sachen gibt es…
--- End quote ---
Ich denke viele haben schon eine Rückrechnung gesehen. Aber klar ist, dass die Regelung im Tarifvertrag an der Stelle tatsächlich sehr auslegungsbedürftig ist.
Unter einer Zahlung versteht man eigentlich eine Übertragung eines Geldbetrags von einer Partei (Schuldner) an eine andere Partei (Gläubiger) zur Erfüllung einer Geldschuld oder Verbindlichkeit.
Im Tarifvertrag wird ausdrücklich vom "in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten" monatlichen Entgelt" gesprochen und nicht von dem monatlichen Entgelt welches dem Mitarbeiter in diesen Kalendermonaten zusteht. Es wird auch von von der Zahlung für diese Kalendermonaten gesprochen, sondern von der Zahlung in diesen Kalendermonaten.
Somit ist eigentlich sogar so, dass es einer weiter Auslegung bedarf, dass die Rückrechnung und nicht die tatsächliche Höhe der Zahlung im Monat als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Der Wortlaut des § 20 TVÖD gibt das eigentlich nicht her.
Da das ungerecht wäre und auch dem Geist der Regelung widersprechen würde, wird es nur so praktiziert und ausgelegt.
Aber die Frage finde ich absolut legitim und insoweit empfinde ich Deine Reaktion darauf als nicht angemessen.
Gruß
Michael
Umlauf:
In der Protokollerklärung ist das Procedere weiter erläutert. „1Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert und durch drei geteilt…“
Dort geht es um die Entgelte der jeweiligen Monate. Rückrechnungen werden ausdrücklich den sie betreffenden Monaten zugeordnet und gehören nicht zum Monat in dem die Rückrechnung geschieht.
Theoretisch könnte man eine Rückrechnung völlig unabhängig von der monatlichen Zahlung abwickeln und auszahlen. Aber das wäre vollkommen unökonomisch.
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