Da hat vermutlich jemand noch nie eine Rückrechnung gesehen…
Sachen gibt es…
Ich denke viele haben schon eine Rückrechnung gesehen. Aber klar ist, dass die Regelung im Tarifvertrag an der Stelle tatsächlich sehr auslegungsbedürftig ist.
Unter einer Zahlung versteht man eigentlich eine Übertragung eines Geldbetrags von einer Partei (Schuldner) an eine andere Partei (Gläubiger) zur Erfüllung einer Geldschuld oder Verbindlichkeit.
Im Tarifvertrag wird ausdrücklich vom "in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich
gezahlten" monatlichen Entgelt" gesprochen und nicht von dem monatlichen Entgelt welches dem Mitarbeiter in diesen Kalendermonaten zusteht. Es wird auch von von der Zahlung
für diese Kalendermonaten gesprochen, sondern von der Zahlung
in diesen Kalendermonaten.
Somit ist eigentlich sogar so, dass es einer weiter Auslegung bedarf, dass die Rückrechnung und nicht die tatsächliche Höhe der
Zahlung im Monat als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Der Wortlaut des § 20 TVÖD gibt das eigentlich nicht her.
Da das ungerecht wäre und auch dem Geist der Regelung widersprechen würde, wird es nur so praktiziert und ausgelegt.
Aber die Frage finde ich absolut legitim und insoweit empfinde ich Deine Reaktion darauf als nicht angemessen.
Gruß
Michael