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Wie funktioniert Krankheitsvertretung?

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Alpenverwaltung:
Meine Frage wäre, ob man die höherwertige Tätigkeit übernehmen MUSS. Ich bin EG 6, mein Chef EG 9.
Es wird von mir erwartet, dass ich bei angekündigter längerer Ausfallzeit (OP mit mind. 6 Monaten Abwesenheit), dessen Aufgaben übernehme. Das klappt nicht a) die Menge betreffend und b) die Fähigkeiten. Ich habe das Rechtwissen nicht und will es mir auch nicht aneignen müssen.

MoinMoin:
Ja, der AG kann dir die Tätigkeiten vorübergehend übertragen und muss dir eine entsprechende Zulage zahlen.
Dagegen wehren kannst du dich im Kern nicht.

Allerdings, kannst du natürlich, wenn der AG dies macht, dann kannst wg. Punkt b) ihn auf deine "Unfähigkeit" hinweisen. So dass du raus bist, wenn du Fehler machst.
und zu deinem Punkt a) die Menge, die kann dir egal sein, wenn du mehr arbeiten sollst, dann muss der AG Überstunden anordnen.

Also nimm doch einfach das Entgelt der 9x mit, mache deinen Kram und dem vom Cheffe so weit du es schaffst und lasse die Dinge liegen, die du nicht schaffst, natürlich flankiert mit entsprechenden Meldungen an den AG, dass gewisse Dinge liegen bleiben, wegen Personalmangel.

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