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Erschwerniszulage mangelnder Arbeitsschutz

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sowieso2:
In unserem Dienstgebäude funktioniert die Brandmeldeanlage nicht, zudem ist der Brandschutz nicht gewährleistet. In meinem Büro wurde eine Raumluftmessung durchgeführt, woraufhin das Büro nun plötzlich saniert wird (Fußboden raus, abraspeln, Ausgleichsmasse und Isolierfolie gegen Diffusion). Man will mir die Messergebnisse nicht zugänglich machen, obwohl ich seit 5.5 Jahren in dem Büro arbeite. Ich vermute, dass Naphtalin gemessen wurde. Anyway. Derzeit überlege ich, Erschwerniszulage geltend zu machen, da die Gesundheitsrisiken nicht durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen vermindert wurden bzw. werden. In welcher Höhe würden diese Zulagen gezahlt nach TV-L, und ist es möglich, diese rückwirkend geltend zu machen? Nach § 19 TV-L scheinen diese Gefahren ja weit über die normale Gefährdung durch meine Tätigkeiten im Büro hinauszugehen.

Vielen Dank

clarion:
Da ist eher die Frage, ob Du eine Handhabe hast, dass Dir die Messprotokolle ausgehändigt werden. Wie willst Du ohne die Protokolle die besondere Erschwernis nachweisen?

Da man Dich - so vermutest Du - Gesundheitsrisiken ausgesetzt hat, wäre man ggf. schadensersatzpflichtig, wenn Deine Gesundheit tatsächlich gelitten haben sollte.

Und was sagt der PR zur Brandmeldeanlage?

sowieso2:

--- Zitat von: clarion am 04.09.2025 14:14 ---Da ist eher die Frage, ob Du eine Handhabe hast, dass Dir die Messprotokolle ausgehändigt werden. Wie willst Du ohne die Protokolle die besondere Erschwernis nachweisen?

Da man Dich - so vermutest Du - Gesundheitsrisiken ausgesetzt hat, wäre man ggf. schadensersatzpflichtig, wenn Deine Gesundheit tatsächlich gelitten haben sollte.

Und was sagt der PR zur Brandmeldeanlage?

--- End quote ---

Daher möchte ich die Herausgabe der Protokolle weiter forcieren.

Was bedeutet PR?
Brandschutz ist auch Arbeitsschutz. Da der Brandschutz (fehlende Brandschutztüren, Rauchschutz etc.) und die Meldung (z.B. Alarm im Haus) nicht funktionieren, ergibt sich ebenfalls eine höhere Gefahr, als durch die vertraglichen Tätigkeiten.

Rowhin:

--- Zitat von: sowieso2 am 04.09.2025 14:49 ---
--- Zitat von: clarion am 04.09.2025 14:14 ---Und was sagt der PR zur Brandmeldeanlage?

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Was bedeutet PR?

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Das wäre der Personalrat, der ein Interesse daran haben sollte, dass solche Dinge nicht passieren.

Jeuni:
Weißt du wann das Gebäude gebaut bzw. das letzte mal saniert wurde?

Wenn auch nur ein Verdacht der Gesundheitsgefährdung besteht, würde ich an deiner Stelle mit deinem Vorgesetzen sprechen und mit dem Arbeitsschutz Rücksprache halten. Solange dort keine offizielle Klärung besteht, ist die Arbeitsstätte nicht zu betreten.

Wer hat denn die Messungen in Auftrag gegeben?

Bei uns gibt es solche Fälle auch, unter anderem mit Quecksilber- Seen unter dem Fußboden durch nicht sachgemäßen Gebrauch zu DDR Zeiten und einige Sachen mehr. Da fällt man fast vom Glauben ab. Gleiches gilt zb. für Fußbodenbeläge welche ausdünsten mit Chemikalien welchen man nicht dauerhaft ausgesetzt werden möchte.

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