Autor Thema: Fragen zum Fernstudium Verwaltungsmanagement an der HS Bund  (Read 4382 times)

Eukaryot

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Grundsätzlich fehlt ohne die nach § 17 Abs. 2 BLV erforderliche hauptberufliche Tätigkeit die formale Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst, wobei der Aufstieg über § 24 BLV mit erfolgreichem Auswahlverfahren und Erprobungszeit eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme darstellt. Bei externen Bewerbungen ist diese selten.

koch3399

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Genau in der Phase bin ich auch. 2 Jahre sind nun absolviert. Ich finde 3 Jahre sind echt ein langer Zeitraum.


Klar sein muss einem nur, dass der Weg über die HS Bund einem den externen Weg in den hD verbaut. Dazu bräuchte es aus formaljuristischen Gründen berufspraktische Praktikums-/Referendariatserfahrung im hD oder in der Privatwirtschaft auf dem Niveau des hD. Die lässt sich aufgrund des verpflichtenden Einstiegs im gD nicht sammeln.
Wieso wird einem dadurch der Weg in den hD verbaut? Man kann berufsbegleitend einen Master machen, sich extern bewerben und über §24 in den hD gelangen. Natürlich über der Voraussetzung, dass man das Auswahlverfahren, welches zwingend vorgeschrieben ist gewinnt bzw. ausgewählt wird. Danach bekleidet man im Rahmen der Laufbahnbefähigung einen A13 Dienstposten. Nach 2,5 Jahre benötigt man noch 6 Monate auf dem Dienstposten und dann erfolgt die Ernennung zum Rat.