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Wegfall Zulagen bei Höhergruppierung

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Huber:
Hallo,

ich wurde 1990 noch im BAT eingestellt. Mittlerweile bin ich in E6, Stufe 6 eingruppiert und erhalte noch "alte" Schreib- und Funktionszulagen. Fallen die bei einer Höhergruppierung in E8 und später in E9a weg. Wie ist das mit dem Besitzstand?
Danke

Gruß

McOldie:
Sie werden m.W. nur solange gezahlt, wie die zulagenberechtigte Tätigkeit ausgeübt wird.

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