Autor Thema: Ruhegehaltsfähige Dienstzeit  (Read 534 times)

Olaf89

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Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« am: 05.09.2025 13:47 »
Hallo! Wenn man eine abgeschlossene Banklehre bei der Sparkasse absolviert hat, wird das evt als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt?
2. Frage: Bei der Berechnung des Ruhegehalts wird die Grundgehalt,  Familienzuschlag Stufe 1 ( Ehe) und Strukturzulage berücksichtigt! Wird der Familienzuschlag für 2 Kinder wirklich nicht berücksichtigt?
Vielen Dank für Eure Hilfe

2strong

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Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #1 am: 05.09.2025 19:02 »
Es wird auch der Familienzuschlag für 23 Kinder gewährt, aber der fällt natürlich weg, wenn die Kinder 25 werden bzw. die Ausbildung beenden.

Olaf89

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Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #2 am: 05.09.2025 19:16 »
Vielen Dank für die Antwort! Das bedeutet nach Berechnung des Ruhegehalts ( Grundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1 ( Ehe) und Strukturzulage ) kommt noch der Familienzuschlag für das 1. Kind und für das 2. Kind bis zum 25. Lebensjahr dazu? So wie es in der Abrechnung steht? Letzte Frage: Familienzuschlag mit Hilfe der Berechnung durch Mietenstufen ( in meinem Fall 1)? Wenn sich die Mietenstufe ändert, ändert sich auch der Familienzuschlag!

Olaf89

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Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #3 am: 07.09.2025 15:53 »
Kann mir niemand meine Frage beantworten? 🤔

Eukalyptus

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Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #4 am: 07.09.2025 23:19 »
Hallo! Wenn man eine abgeschlossene Banklehre bei der Sparkasse absolviert hat, wird das evt als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt?
...

Man kann Banklehren (erfolgreich) absolvieren, oder eine Banklehre abgeschlossen haben. Abgeschlossene Banklehren zu absolvieren stelle ich mir dagegen logisch, mindestens aber sprachlich schwierig vor. Zu deinem letzten Posting: Du sprichst von Ruhegehalt, das verwirrt mich. Bist du schon im Ruhestand? Aber egal, du hast ja keine Frage mehr sondern stellst selber fest: "...Wenn sich die Mietenstufe ändert, ändert sich auch der Familienzuschlag!"

Zur ersten Frage im ersten Posting: Da eine Lehrzeit selbst im öffentlichen Dienst (ob eine Sparkasse im engeren Sinne dazu gehört, bezweifle ich spontan) nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit gilt (wohl aber als Dienstzeit im Sinne des öD-Dienstzeitjubiläums), dürfte das in Deinem Falle auch nicht so sein. Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten sind

Olaf89

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Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #5 am: 08.09.2025 05:05 »
Danke für die Antwort und den Hinweisen. Mir hätte eine einfache Antwort gereicht. Du hast meine Frage aber nicht beantwortet! Bekommt man den „vollen“ Familienzuschlag, wenn man dienstunfähig ist? Natürlich nur bis zum 25 Lebensjahr der Kinder bzw. solange Kindergeld gezahlt wird.

Eukalyptus

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Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #6 am: 08.09.2025 10:35 »
Kontext: Du fragst dich also welche Versorgung du im Ruhestand (speziell hier: Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit) bekommst?

Unabhängig von der Ursache deines Ruhestandes dürfte der Kinderzuschlag derselbe bleiben. Es handelt sich um familienbezogene Besoldungsbestandteile, die mit deinem Ruhestand nichts zu tun haben. Deine Versorgung dagegen hängt von den Parametern ab die dir schon klar sind - im Wesentlichen ruhegehaltsfähige Dienstzeit, letztes Amt, ggf. Dienstunfall ja/nein bei Dienstunfähigkeit.

Du merkst schon, ich schrieb "dürfte" - erkundige dich bei deinem Dienstherren dazu bitte. Gegebenenfalls wissen auch andere Forenteilnehmer definitiveres dazu.

Olaf89

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Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #7 am: 08.09.2025 11:22 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort 👍

Rentenonkel

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Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #8 am: 08.09.2025 12:18 »
Zu Frage 1: Vielleicht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, einfach einen Antrag stellen

Zu Frage 2: Bei der Frage, ob (bspw im Falle von Dienstunfähigkeit) die Mindestversorgung greift, wird zunächst die Versorgung mit dem Famz der Stufe 1 (sofern verheiratet) entsprechend der Versorgungsquote berechnet und dann mit der Mindestversorgung verglichen. Der höhere Betrag ist dann die Grundlage für die weitere Berechnung.

Der kinderbezogene Familienzuschlag kommt zu 100 % (also nicht um die Versorgungsquote gekürzt) on Top zur berechneten Versorgung bzw. Mindestversorgung dazu, solange die Anspruchsvoraussetzungen dafür dem Grunde nach erfüllt sind.

Sofern sich in den tatsächlichen Verhältnissen (bspw Wohnort, Anzahl der kinderberechtigten Kinder, Familienstand) etwas ändert, ist die Versorgung entsprechend neu zu berechnen.

egonkrenz

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Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #9 am: 08.09.2025 14:59 »
Hallo! Wenn man eine abgeschlossene Banklehre bei der Sparkasse absolviert hat, wird das evt als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt?
2. Frage: Bei der Berechnung des Ruhegehalts wird die Grundgehalt,  Familienzuschlag Stufe 1 ( Ehe) und Strukturzulage berücksichtigt! Wird der Familienzuschlag für 2 Kinder wirklich nicht berücksichtigt?
Vielen Dank für Eure Hilfe


meiner meinung nach wird die banklehre nicht als ruhegehaltsfähige dienstzeit anerkannt, da grundsätzlich nur die ausbildungszeiten anerkannt werden, die dringend notwendig für die ausübung deines dienstes als beamter sind.

auch wenn du beispielsweise jetzt als finanzbeamter tätig bist und vor deiner ausbildung zum finanzbeamten eine ausbildung bei der sparkasse absolviert hast, so wird die bankausbildung nicht allerdings die ausbildungszeit zum finanzbeamten sehr wohl als ruhegehaltsfähige dienstzeit anerkannt.

Olaf89

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Antw:Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
« Antwort #10 am: 08.09.2025 20:47 »
Vielen Dank für die Antworten!