Autor Thema: Fehler im Auswahlverfahren/Stellenbesetzungsverfahren TVöD  (Read 265 times)

TEXEL

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Hallo!

Mich würde eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt interessieren:

Ein Landkreis schreibt eine E12 Stelle zur Besetzung öffentlich aus, ich bewerbe mich (extern) auf diese Stelle.
Die Besonderheit ist hierbei, dass die ausgeschriebene Tätigkeit eine neu geschaffene Stelle nach den Sozialgesetzbüchern darstellt (gab es also bis vor kurzem noch nicht).
Ich selbst bin schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, habe als vermutlich einziger Bewerber über 6 Monate einschlägige Berufserfahrung in genau der gleichen Tätigkeit bei einer anderen Kommune und habe mich zudem über ein Fortbildungsinstitut des hiesigen Bundeslandes genau für diese Tätigkeit qualifizieren lassen, also einen Weiterbildungsabschluss erworben.
Gemutmaßt wird auch hier, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit kein anderer Bewerber diese Qualifizierung durchlaufen haben kann. (Alle Teilnehmenden kennen sich untereinander, jeder Landkreis/kreisfreie Stadt hat ihre Stellen der neuen Tätigkeit mit den Qualifizierenden besetzt).

Der Landkreis um den es geht "zog nach" und schrieb die Stelle nun aus, meine vorherige Tätigkeit war im Rahmen einer Elternzeitvertretung befristet und somit war es für mich äußerst erfreulich, dass ich mich nochmal auf diese Position bei einem anderen Landkreis bewerben konnte.

Nun habe ich vorgestern die Info erhalten, dass ich den Stellenzuschlag nicht erhalten habe. (Der Personalrat entscheidet final erst in 2 Wochen).
Eine Nachfrage über die Beweggründe bzw. die Bitte um Information dahingehend, warum diese Entscheidung getroffen und sich gegen meine Person entschieden wurde, blieb bis heute unbeantwortet.

Ich kann natürlich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, dass es keinen Bewerber gab, welcher vielleicht 20 Jahre Berufserfahrung in einem ähnlichen, verwandten Bereich vorweisen kann und dies dann so stark gewichtet wurde.

Die o.g. Punkte hinsichtlich meiner Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (theoretische Bevorzugung im Verfahren bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung) und die Tatsache, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit der einzige Bewerber bin, welcher für das benannte Aufgabenfeld eine Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen hat und bereits Erfahrung in dieser speziellen Tätigkeit hat, sprechen aber denke ich auch für sich.

Wie schätzt ihr diesen Sachverhalt ein? Lohnt es sich Akteneinsicht zu beantragen? Wie stehen die Chancen im Tarifrecht mit einer Klage beim zuständigen Arbeitsgericht Fehler im Stellenbesetzungsverfahren zum Vorschein zu bringen? Natürlich spielen im jetzigen Moment auch hochgekochte Emotionen eine Rolle und ich ärgere mich sehr darüber, befürchte allerdings, dass ich den Sachverhalt ggf. nicht rational einordnen kann und bitte daher um eure Meinung. Danke!

Organisator

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Wurdest du zum Vorstellungsgespräch eingeladen?

In jedem Falle könntest du natürlich Einsicht in die Auswahlentscheidung einfordern. Sollte die Auswahlentscheidung deiner Meinung nach fehlerhaft sein, könntest du das durch das Arbeitsgericht prüfen lassen. Sollte sich das Arbeitsgericht deiner Meinung anschließen könnte das Verfahren aufgehoben werden und müsste neu durchgeführt werden. Dann könntest du dich erneut bewerben.

Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber in einem neuen Verfahren einen zunächst unterlegenen Bewerber einstellen würde. Warum sollte er auch - er hat sich schließlich für jemand anders entschieden.

TEXEL

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Ja, ich war beim Vorstellungsgespräch.

Ich ging davon aus, dass bei einem Klageweg im besten Fall das Ergebnis rauskommen könne, dass ich als "am geeignetsten" betrachtet werde und ich so den Stellenzuschlag erhalte bzw. man mich auf diese Position setzt.

Egal wie man es dreht und wendet: Es würde also zwingend ein neues Bewerbungsverfahren eröffnet bzw. durchlaufen werden müssen, wenn durch das Arbeitsgericht zweifelsfrei festgestellt wird, dass das Auswahlverfahren fehlerhaft war?

Organisator

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Ja, ich war beim Vorstellungsgespräch.

Ich ging davon aus, dass bei einem Klageweg im besten Fall das Ergebnis rauskommen könne, dass ich als "am geeignetsten" betrachtet werde und ich so den Stellenzuschlag erhalte bzw. man mich auf diese Position setzt.

Egal wie man es dreht und wendet: Es würde also zwingend ein neues Bewerbungsverfahren eröffnet bzw. durchlaufen werden müssen, wenn durch das Arbeitsgericht zweifelsfrei festgestellt wird, dass das Auswahlverfahren fehlerhaft war?

Letzteres ist zutreffend. Das Arbeitsgericht ersetzt nicht das Auswahlverfahren bzw. die Auswahlentscheidung sondern stellt lediglich fest, dass das Auswahlverfahren fehlerhaft war und ordnet dessen Wiederholung an.

TEXEL

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Alles klar, danke für die Info!

Autodoc

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Hi

Ich würde als erstes die Akten Einsicht wählen. Es kann natürlich sein, dass du die fachlichen Voraussetzungen erfüllt hast, aber der Arbeitgeber die weiteren Voraussetzungen die in der Stellenausschreibung waren, als nicht gegeben ansieht. Dann kann er natürlich unter Umständen auch sagen, dass du nicht geeignet bist und dann eine neu Ausschreibung anstreben.

Hab ich selbst in der Dienststelle erlebt. Zweimal intern eine Leitungsstelle ausgeschrieben. Dort hat sich auch beides mal eine Person beworben, die dann nicht genommen wurde und später im nächsten Verfahren dann den Zuschlag bekommen hat. Da sieht man, dass der Arbeitgeber eigentlich jemand anderes haben wollte. Nicht die feine englische Art.

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Erfolg. Eine Klage halte ich für ungeeignet, weil das erstens länger dauert und zweitens die Stelle wahrscheinlich eh dann schon besetzt sein kann.