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Befristete volle Erwerbsminderungsrente, Arbeitgeber informieren

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Maikäfer:
Hallo,
ich habe kürzlich eine befristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen und will nun meinen Arbeitgeber informieren. Dazu habe ich zwei Fragen:

1) Was muss ich in dem Anschreiben beachten? (Abgesehen davon, dass ich eine Kopie des Rentenbescheids beilege?) Muss ich darum bitten, dass das Arbeitsverhältnis ruht und nicht gekündigt wird? Oder ist das automatisch?

2) Ich habe mich dummerweise auf eine falsche Information verlassen und dachte darum, ich hätte zwei Wochen Zeit den Arbeitgeber zu informieren, habe aber jetzt erfahren, dass ich ihn schon innerhalb weniger Tage hätte informieren müssen. Muss ich mich nun auf arbeitsrechtliche Konsequenzen gefasst machen, wenn die Information erst nach zwei Wochen beim Arbeitgeber eingeht?

Vielen Dank im Voraus

MoinMoin:
bei zwei Wochen würde ich mir keinen Kopp machen, vielleicht lag der Bescheid 2 Wochen im falschen Postkasten.😇

Maikäfer:

--- Zitat von: MoinMoin am 07.09.2025 07:41 ---bei zwei Wochen würde ich mir keinen Kopp machen, vielleicht lag der Bescheid 2 Wochen im falschen Postkasten.😇

--- End quote ---

Vielen Dank für die Beruhigung!

Nun muss ich nur noch rausfinden, was ich im Anschreiben beachten muss und dann ist die ganze Sache hoffentlich schnell erledigt. Und dann schauen wir mal, wie der AG reagiert.

Rentenonkel:
zu 1: Du musst Deine Personalnummer angeben und nur mitteilen, dass Du wie im Bescheid angeführt eine Rente wegen Erwerbsminderung bis Tag x bekommst. Ich würde auch eine Kopie des Bescheides beifügen. Der Rest ergibt sich aus § 33 TVöD.

zu 2: sehe ich ähnlich wie Moin Moin

Ergänzend: Du kannst mit dem Bescheid auch gleichzeitig die Betriebsrente des ÖD beantragen.

Maikäfer:

--- Zitat von: Rentenonkel am 08.09.2025 12:25 ---zu 1: Du musst Deine Personalnummer angeben und nur mitteilen, dass Du wie im Bescheid angeführt eine Rente wegen Erwerbsminderung bis Tag x bekommst. Ich würde auch eine Kopie des Bescheides beifügen. Der Rest ergibt sich aus § 33 TVöD.

zu 2: sehe ich ähnlich wie Moin Moin

Ergänzend: Du kannst mit dem Bescheid auch gleichzeitig die Betriebsrente des ÖD beantragen.

--- End quote ---

Vielen Dank für deine Antwort, die Tipps und die Beruhigung!

Für die Betriebsrente: kann ich das einfach formlos beantragen oder muss ich da was besonderes beachten? Und das geht dann an den Arbeitgeber und nicht an die Betriebsrentenversicherung direkt?
Vielen Dank im Voraus!

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