Autor Thema: Erhöhung Wochenareitszeit ...auch bei Teilzeit?  (Read 1128 times)

DarkRanger

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"Beschäftigte und Arbeitgeber können nach Ende der Probezeit beiderseits freiwillig befristet die Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich (ausschließlich der Pausen) vereinbaren."

Mal so gedacht ,  könnte ich bei meinen 30 h die Option nutzen und auf 33 h erhöhen. Statt "normal" die Stunden zu erhöhen, vereinbare ich bei 30 h eben die 3 Stunden mehr und kriege dann auch der Zusatzbonus ?
Oder sein Teilzeit AN generell davon benachteiligt bzw ausgenommen ?

MaLa

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Antw:Erhöhung Wochenareitszeit ...auch bei Teilzeit?
« Antwort #1 am: 08.09.2025 11:39 »
Eine erhöhung der Wöchentlichen Arbeitszeit kann man halt nur machen, wenn man schon die Tarifliche Vollarbeit leistet.
Ansonsten würd ich auch gern auf Teilzeit 36h gehen und die 3h mehr mit Zusatzbonus.

Ich glaube nicht das hier eine Benachteiligung vorliegt.

Aleksandra

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Antw:Erhöhung Wochenareitszeit ...auch bei Teilzeit?
« Antwort #2 am: 08.09.2025 12:06 »
Die Sache ist sehr eindeutig mit nein zu beantworten. Schon im ersten Entwurf des Koalitionsvertrages stand drin, dass das nur für tariflich geregelte Vollarbeitszeit möglich sein wird und man sicherstellen will, dass es da keine Ausnahmen gibt.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Umlauf

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Antw:Erhöhung Wochenareitszeit ...auch bei Teilzeit?
« Antwort #3 am: 08.09.2025 13:14 »
Nur mal ein Rechenbeispiel für diese Idee.
2 Personen mit gleicher EG und Stufe.

Person 1 Teilzeit mit 30 Stunden erhöht freiwillig um 3 Stunden auf 33 Stunden.
Person 2 Teilzeit mit 33 Stunden

Effektiv arbeiten nun beiden 33 Stunden in der Woche. Nur das Person 1 durch die Zuschläge mehr verdienen würde, obwohl beide zeitlich identisch arbeiten.

Von daher ganz klare Antwort: Nein

Mit der Rechnung sollte man die Schnapsidee dabei erkennen.

BAT

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Antw:Erhöhung Wochenareitszeit ...auch bei Teilzeit?
« Antwort #4 am: 08.09.2025 16:08 »
Die Sache ist sehr eindeutig mit nein zu beantworten. Schon im ersten Entwurf des Koalitionsvertrages stand drin, dass das nur für tariflich geregelte Vollarbeitszeit möglich sein wird und man sicherstellen will, dass es da keine Ausnahmen gibt.

Du scheinst hier mehr die Besteuerung von Überstundenzuschlägen zu meinen. Das meint der TE nicht. Der Text des Tarifs spricht ansonsten klar für sein Begehren.

Aleksandra

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Antw:Erhöhung Wochenareitszeit ...auch bei Teilzeit?
« Antwort #5 am: 08.09.2025 16:22 »
stimmt, da hast Du Recht. Hab das irgendwie gedanklich vermischt... :D
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Maggus

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Antw:Erhöhung Wochenareitszeit ...auch bei Teilzeit?
« Antwort #6 am: 08.09.2025 16:22 »
Die Sache ist sehr eindeutig mit nein zu beantworten. Schon im ersten Entwurf des Koalitionsvertrages stand drin, dass das nur für tariflich geregelte Vollarbeitszeit möglich sein wird und man sicherstellen will, dass es da keine Ausnahmen gibt.

Du scheinst hier mehr die Besteuerung von Überstundenzuschlägen zu meinen. Das meint der TE nicht. Der Text des Tarifs spricht ansonsten klar für sein Begehren.

NEIN, das stimmt nicht.
Der Text aus dem Tarif (Einigungspapier) spricht klar gegen sein Begehren.

Auszug:
§ 8 (TVöD) wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a werden die Angaben „in den Entgeltgruppen“ jeweils durch die Angabe „- in den Entgeltgruppen“ ersetzt.
b) Nach der Protokollerklärung zu den Absätzen 5 und 6 wird folgender Absatz 7 eingefügt:
„(7) 1Beschäftigte mit einer erhöhten Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1a erhalten neben dem Entgelt für jede Erhöhungsstunde einen Zuschlag.
2Der Zuschlag beträgt je Erhöhungsstunde
— in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 25 v. H.,
— in den Entgeltgruppen 9c bis 15 10 v. H.
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.“

Somit gibt es nur bei einer Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40, 41 oder 42 Stunden auch Zuschläge gemäß der Neuregelung.

BAT

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Antw:Erhöhung Wochenareitszeit ...auch bei Teilzeit?
« Antwort #7 am: 08.09.2025 16:30 »
Ich bezog mich auf das oben genannte Zitat.

Das ist sehr eindeutig.