Naja, Einzelfälle. Bei uns waren das schon nennenswerte Fachkräfte aus dem Osten Europas, die seinerzeit ein, zwei Jahre nicht hier, sondern im Heimatland ihre Arbeitskraft angeboten haben.
Ob man jetzt eine freiwillige Beendigung/ Unterbrechnung des Arbeitsverhältnisse aufgrund Maßgaben des Gesetzgebers als Nachteil definiert, ist sicherlich Ansichtssache.