Servus,
was bedeutet es genau, wenn eine Satzung rückwirkend Inkraftgesetzt werden und dadurch eine bestehende Außerkraftgesetzt werden soll und im Zuge dessen die Gesamtheit der Beitragszahler nicht schlechtergestellt werden darf. Ansonsten wäre die neue rückwirkende Satzung nichtig.
Wie ist diese Gesamtheit definiert? Sind damit 100 % gemeint und reicht nur ein Beitragszahler, der nach der neuen rückwirkenden Satzung mehr zahlen muss, zur Nichtigkeit? Oder ist mit Gesamtheit 50,1 % gemeint, also die Mehrheit?
Danke.
Grüße