Mmmh, dann bin ich auf der falschen Spur?
JEDER Rentner hat zu versteuerndes Einkommen, die Rente. Ja nach Eintritt zu einem gewissen Prozentsatz zu versteuern. Daraus bildet sich ein persönlicher Steuersatz. Sehe ich da was falsch?
Beispiel: 2500 € Rente, davon zu versteuern: 2000 € - Steuersatz: 11,09 %
Beispiel 2500 € Rente und 2000 € Aktivrente - Steuersatz: 5,5 %
Hat man Einkünfte aus Kapital würden diese nicht mehr (nach Erklärung) mit 11,09 % versteuert werden, sondern mit 5,5 %
Edith: oder es wird nicht das Einkommen, sondern die Bemessungsrundlage unterstellt...