Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
BAT:
Mmmh, dann bin ich auf der falschen Spur?
JEDER Rentner hat zu versteuerndes Einkommen, die Rente. Ja nach Eintritt zu einem gewissen Prozentsatz zu versteuern. Daraus bildet sich ein persönlicher Steuersatz. Sehe ich da was falsch?
Beispiel: 2500 € Rente, davon zu versteuern: 2000 € - Steuersatz: 11,09 %
Beispiel 2500 € Rente und 2000 € Aktivrente - Steuersatz: 5,5 %
Hat man Einkünfte aus Kapital würden diese nicht mehr (nach Erklärung) mit 11,09 % versteuert werden, sondern mit 5,5 %
Edith: oder es wird nicht das Einkommen, sondern die Bemessungsrundlage unterstellt...
MoinMoin:
Holzweg lieber BAT
Der Steuersatz des zu versteuernden Einkommens ändert sich nicht durch die Erhöhung des nicht zu versteuernden Einkommens.
BAT:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.10.2025 13:40 ---Holzweg lieber BAT
Der Steuersatz des zu versteuernden Einkommens ändert sich nicht durch die Erhöhung des nicht zu versteuernden Einkommens.
--- End quote ---
Okay, danke für die Erläuterung.
Floki:
Außer die steuerfreien Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
Rentenonkel:
--- Zitat von: Floki am 21.10.2025 14:11 ---Außer die steuerfreien Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
--- End quote ---
Das Einkommen der "Aktivrente" unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das Einkommen erhöht nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version