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Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten

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BAT:
Wenn ich statt mit 67 bereits mit 63 (mit Abschlägen) in Rente gehe, verbleibt es dann eigentlich für den ganzen Rentenbezug bei einem niedrigerem Anteil an zu versteuernder Rente?

Faunus:

--- Zitat von: BAT am 21.10.2025 14:48 ---Wenn ich statt mit 67 bereits mit 63 (mit Abschlägen) in Rente gehe, verbleibt es dann eigentlich für den ganzen Rentenbezug bei einem niedrigerem Anteil an zu versteuernder Rente?

--- End quote ---

Wenn Du in 2026 in Rente gehst, würden 84% Deiner Rente versteuert werden und der Rest mit 16% nicht.
1x berechnet im Jahre 2026.

2027 kommt eine Rentenerhöhung um 0,5 % und - die bittere Wahrheit - Du bist weiterhin mit dem berechneten "Rest" aus 2026 steuerfrei. Der in 2026 berechnete Betrag bleibt fix. und der durch Rentenerhöhung anwachsende Rest muss versteuert werden.

BAT:
Naja, also für Personen mit kurzer Lebenserwartung ein besser Schnitt ;)

Rentenonkel:
So ähnlich:

Seit dem 1.1.2005 hat sich die steuerrechtliche Behandlung von Einkünften aus Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und aus Renten wegen Todes geändert. Rentnerinnen und Rentner müssen einen vom Jahr des Beginns der Rente abhängigen Prozentsatz ihrer Bruttorente (vor Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) als steuerpflichtiges Einkommen ansetzen (im Jahr 2025 sind das 83,5%, im Jahre 2026 sind es 84 %). Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente (2025:16,5%) und wird ab dem Folgejahr des Rentenbeginns für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben.

Wenn man also im Jahre 2026 in die Rente geht, wird der dauerhafte Freibetrag aus der Bruttojahresrente des Jahres 2027 mit dem Steuersatz aus 2026 errechnet.

Die Beträge, um die sich danach die Rente infolge einer gesetzlichen Rentenanpassung erhöht, werden in voller Höhe dem steuerpflichtigen Betrag zugerechnet. Der individuelle Freibetrag wird also eingefroren.

Bei Teilrenten ist es nochmal etwas komplexer.

BAT:
Also konkret: eine Rente mit Abschlägen, die ich mit 63 (z. B. im Jahr 2026) antrete, wird wie steuerrechltich behandelt?

Zählt das Jahr 2026 oder das Jahr 2030 (eigentliche Altersrente) für die Steuer?

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