Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
Rentenonkel:
Auch wenn die Frage etwas realitätsfern ist, so will ich sie dennoch beantworten:
Grundsätzlich benötigt man mindestens 60 Monate mit Beiträgen, um einen Rentenanspruch realisieren zu können.
Zeiten des Bürgergeldbezuges waren lediglich von der Einführung (01.01.2005) bis 31.12.2010 Pflichtbeitragszeiten. Seit dem 01.01.2011 sind diese Zeiten nur noch sogenannte Anrechnungszeiten und wirken sich seitdem weder anspruchsbegründend noch anspruchserhöhend aus.
Sollte als jemand nach dem 01.01.2011 insgesamt 45 Jahre und mehr Bürgergeld bekommen haben und ansonsten keinerlei Beitragszeiten aufweisen, hätte derjenige überhaupt keinen Rentenanspruch, weder mit 65 noch mit 67 noch später. Sollte derjenige dagegen auch zwischen 2005 und 2010 insgesamt mindestens 60 Monate Bürgergeld erhalten haben, und ansonsten keinerlei rentenrechtliche Zeiten, hätte er mit 67 Jahren einen Rentenanspruch von grob 20 EUR / Monat erworben.
bebolus:
--- Zitat von: Rentenonkel am 22.10.2025 15:44 ---Auch wenn die Frage etwas realitätsfern ist, so will ich sie dennoch beantworten:
Grundsätzlich benötigt man mindestens 60 Monate mit Beiträgen, um einen Rentenanspruch realisieren zu können.
Zeiten des Bürgergeldbezuges waren lediglich von der Einführung (01.01.2005) bis 31.12.2010 Pflichtbeitragszeiten. Seit dem 01.01.2011 sind diese Zeiten nur noch sogenannte Anrechnungszeiten und wirken sich seitdem weder anspruchsbegründend noch anspruchserhöhend aus.
Sollte als jemand nach dem 01.01.2011 insgesamt 45 Jahre und mehr Bürgergeld bekommen haben und ansonsten keinerlei Beitragszeiten aufweisen, hätte derjenige überhaupt keinen Rentenanspruch, weder mit 65 noch mit 67 noch später. Sollte derjenige dagegen auch zwischen 2005 und 2010 insgesamt mindestens 60 Monate Bürgergeld erhalten haben, und ansonsten keinerlei rentenrechtliche Zeiten, hätte er mit 67 Jahren einen Rentenanspruch von grob 20 EUR / Monat erworben.
--- End quote ---
Kein Rentenanspruch. Richtig verstanden? Warum zahlt das Jobcenter für Bürgergeldempfänger in die Rentenkasse ein?
(Bürgergeldbescheid Seite 2)
Wer zahlt Miete und Essen für diese Menschen? Die Steuerzahler? Und wie kommen die Rentner klar, die 45 Jahre eingezahlt haben und sich Miete plus Essen nicht leisten können? Da klemmt doch irgendwas im System.
Rentenonkel:
Ja, richtig verstanden.
Seit dem 01.01.2011 zahlt das Jobcenter keine Beiträge mehr ein, die Zeiten werden lediglich als Anrechnungszeiten gemeldet.
Diese Anrechnungszeiten helfen in erster Linie, einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung und Reha aufrecht zu erhalten, sofern man den zu Beginn der Arbeitslosigkeit aufgrund einer früheren Beschäftigung hatte.
bebolus:
--- Zitat von: Rentenonkel am 22.10.2025 15:51 ---Ja, richtig verstanden.
Seit dem 01.01.2011 zahlt das Jobcenter keine Beiträge mehr ein, die Zeiten werden lediglich als Anrechnungszeiten gemeldet.
Diese Anrechnungszeiten helfen in erster Linie, einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung und Reha aufrecht zu erhalten, sofern man den zu Beginn der Arbeitslosigkeit aufgrund einer früheren Beschäftigung hatte.
--- End quote ---
Also keine Rente im Alter.. Und was dann? Steuerfinanzierte Alterhilfe? Irgenwie komisch, dass egal was man in 45 Jahren geleistet/gearbeitet hat, man trotzdem das Gleiche bekommen kann.
Rentenonkel:
--- Zitat von: bebolus am 22.10.2025 15:48 ---
Wer zahlt Miete und Essen für diese Menschen? Die Steuerzahler?
--- End quote ---
Menschen, die im Rentenalter ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, können bedarfsorientierte Leistungen wie Grundsicherung nach dem SGB XII oder Wohngeld beantragen. Allerdings gelten zumindest bei der Grundsicherung, wie von BAT bereits erwähnt, doch teilweise deutlich abweichende Regelung als beim Bürgergeld.
Seit 2018 erstattet der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig, wofür im Bundeshaushalt 2024 10,9 Mrd. Euro veranschlagt sind.
Menschen, die mehr als 33 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, bekommen sowohl bei der Berechnung des Wohngeldes als auch bei der Berechnung der Grundsicherung einen Freibetrag, so dass diese Menschen immer ein höheres Einkommen haben, als diejenigen, die nie gearbeitet haben.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version