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Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten

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bebolus:

--- Zitat von: Rentenonkel am 22.10.2025 15:59 ---
--- Zitat von: bebolus am 22.10.2025 15:48 ---
Wer zahlt Miete und Essen für diese Menschen? Die Steuerzahler?

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Menschen, die im Rentenalter ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, können bedarfsorientierte Leistungen wie Grundsicherung nach dem SGB XII oder Wohngeld beantragen. Allerdings gelten zumindest bei der Grundsicherung, wie von BAT bereits erwähnt, doch teilweise deutlich abweichende Regelung als beim Bürgergeld.

Seit 2018 erstattet der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig, wofür im Bundeshaushalt 2024 10,9 Mrd. Euro veranschlagt sind.

Menschen, die mehr als 33 Jahre gearbeitet haben, bekommen sowohl bei der Berechnung des Wohngeldes als auch bei der Berechnung der Grundsicherung einen Freibetrag, so dass diese Menschen immer mehr Geld haben, als diejenigen, die nie gearbeitet haben.

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Also egal ob man Bürgergeld bezogen oder gearbeitet hat. Es läuft am Ende auf das Gleiche hinaus. Oder kann man das noch differenzieren. Wenn nicht, dann besteht eine gewisse Gefahr, dass das Ergebnis übermorgen bei NIUS läuft.

Rentenonkel:
Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachweisen kann, hat bei der Grundsicherung einen monatlichen Rentenfreibetrag von bis zu 281,50 Euro (Stand 2024). Dieser setzt sich aus den ersten 100 Euro der Bruttorente plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags zusammen, wobei die gesamte Summe auf 50 Prozent des Regelbedarfs zur Grundsicherung begrenzt ist.

Somit hat derjenige, der mindestens 33 Jahre eingezahlt hat, hat aus der Summe von Rente und Grundsicherung immer mehr als derjenige, der weniger als 33 Jahre eingezahlt hat oder gar nicht eingezahlt hat.

Bei 700 EUR Rente würde man also etwa 281,50 EUR mehr Gesamteinkommen haben als derjenige, dem es nie gelungen ist, zu arbeiten. Das ist, so denke ich, durchaus ein spürbarer Unterschied im Alter.

bebolus:

--- Zitat von: Rentenonkel am 22.10.2025 16:13 ---Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachweisen kann, hat bei der Grundsicherung einen monatlichen Rentenfreibetrag von bis zu 281,50 Euro (Stand 2024). Dieser setzt sich aus den ersten 100 Euro der Bruttorente plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags zusammen, wobei die gesamte Summe auf 50 Prozent des Regelbedarfs zur Grundsicherung begrenzt ist.

Somit hat derjenige, der mindestens 33 Jahre eingezahlt hat, hat aus der Summe von Rente und Grundsicherung immer mehr als derjenige, der weniger als 33 Jahre eingezahlt hat oder gar nicht eingezahlt hat.

Bei 700 EUR Rente würde man also etwa 281,50 EUR mehr Gesamteinkommen haben als derjenige, dem es nie gelungen ist, zu arbeiten. Das ist, so denke ich, durchaus ein spürbarer Unterschied im Alter.

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Ich danke Dir, wirklich (wirklich hochachtungsvoll). Was ist mit dem Rentner, der 45 Jahre gearbeitet hat. Hat der mehr Anspruch auf irgendwas wie der Bürgergeldempfänger, der 45 Jahre null komma nix gearbeitet hat?

Einfache Frage - einfache Antwort.. Bitte kein Gelaber

Rentenonkel:
Wenn jemand 45 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, ist es aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns rechnerisch unmöglich, weniger zu haben als ein Grundsicherungsempfänger.

Etwas anderes gilt nur bei Teilzeit. Dann kommen wir aber wieder zu meiner früheren Antwort:

45 Jahre sind auch mehr als 33 Jahre und deswegen hat derjenige mit 45 Jahren mit Aufstockung durch Wohngeld und/oder Grundsicherung auf jeden Fall mehr in der Geldbörse, als derjenige, der nie gearbeitet hat.

bebolus:

--- Zitat von: Rentenonkel am 22.10.2025 16:24 ---Wenn jemand 45 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, ist es aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns rechnerisch unmöglich, weniger zu haben als ein Grundsicherungsempfänger.

Etwas anderes gilt nur bei Teilzeit. Dann kommen wir aber wieder zu meiner früheren Antwort:

45 Jahre sind auch mehr als 33 Jahre und deswegen hat derjenige mit 45 Jahren mit Aufstockung durch Wohngeld und/oder Grundsicherung auf jeden Fall mehr in der Geldbörse, als derjenige, der nie gearbeitet hat.

--- End quote ---
Bekommt dann der Bürgergeldempfänger nach 45 oder 47 Jahren Steuergeld als Zuschuss?

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