Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
bebolus:
Wäre es dann Deiner Einschätzung nach richtig(er), diese Kosten in einer öffentlichen Debatte zu benennen (Höhe für mich derzeit nich abschätzbar), wenn es um Rente und Bürgergeld geht.
Bisher werden Zuschüsse zur RV aus dem Bundeshaushalt mit Betrag X gerechnet. Mutmaßlich scheinen die tatsächlichen Kosten für 'das Alter' aber höher zu sein und in anderen Ausgabeposten (Land, Kommune) quasi versteckt zu werden.
Rentenonkel:
Die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung stellen keine Subvention dar; vielmehr wird der Rentenversicherung ein Großteil der Kosten für sogenannte nicht beitragsgedeckte Leistungen erstattet. Diese erbringt sie für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da diese Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen. Hierzu zählen etwa eine höhere Bewertung von Rentenzeiten in den neuen Bundesländern oder von Zeiten der Berufsausbildung, die Zahlung von Altersrenten vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne entsprechende Abschläge (zum Beispiel die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte) sowie die rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Fachschulausbildung und des Mutterschutzes. Das Steuersystem bildet hierfür das geeignete Instrument, da es alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit heranzieht.
Die Kosten der Grundsicherung werden im Bundeshaushalt auch ausgewiesen. Ich hatte die Zahlen bereits genannt, für das Jahr 2024 waren das 10.9 Mrd. Euro. Für die Rentenversicherung waren es dagegen rund 112.4 Mrd Euro.
Der Betrag für die Grundsicherung ist daher bezogen auf die Zahl der Menschen in dieser Alterskohorte relativ gering. Die Kosten für das Bürgergeld betrugen beispielsweise 46,9 Mrd Euro.
Daher ist es gut und richtig, diese Posten zu trennen. Und natürlich sind die Kosten für das Alter auch in anderen Positionen wie KV und PV versteckt. Es ist allerdings auch gefährlich, hier diese Gesamtkosten alleine nach dem Alter aufzuteilen. Dann kommt man schnell in die Gefahr zu sagen, das lohnt sich für jemand mit Alter xy ja gar nicht mehr, soviel Geld auszugeben und dann kommt man auch schnell in die Diskussion, was ist uns ein Leben wert und ob man Menschen ab einem bestimmten Alter oder anderen Kriterien wie Herkunft, sexuelle Orientierung oder Geschlecht von bestimmten Leistungen abschneiden soll. Eine solche Diskussion halte ich moralisch, ethisch und auch als Christ für unanständig. Auch die Verfassung verbietet uns solche Überlegungen, weil in unserer Geschichte aus solchen Überlegungen heraus die Euthanasie Gesetze entstanden sind.
Am Ende schaue ich eher nach vorne und stelle da fest, dass in diesen 10,9 Mrd Euro für Grundsicherung überproportional viele ehemalige Selbständige zu finden sind und daher plädiere ich zum einen für eine obligatorische Altersvorsorgepflicht für alle Berufstätigen und zum anderen ähnlich wie in der Schweiz auch für eine obligatorische, ergänzende betriebliche Altersvorsorge.
BAT:
Wir haben das Problem der Altersdiskriminierung ja wieder ganz konkret auf dem Tisch.
Die Wehrpflicht. Diese mag ja in Ordnung sein. Wenn ich aber sehe, wie leichtfertig auch von prominenten Personen mal so ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr gefordert wird, wird mir bange, wie es auch um das Thema Zwangsarbeit steht und wie leichtfertig Einschnitte gefordert werden.
Zudem ist mir nicht ganz klar, wie man sich so schwer tut, bei einer Wehrpflicht eines Auswahl zu finden, die nicht alle zieht. Es gab doch bereits die Systematik, nur die ersten beiden Söhne einzuziehen und die war offensichtlich verfassungsgemäß. Also zieht man heute - bei dem geringen Bedarf - nur das erste Kind.
Obwohl ich der dritte Sohn bin, musste ich hin, da ein älterer Bruder ausgemustert wurde. Die Auswirkungen auf die Rente sind fraglich bei einer neuen Dienstpflicht. Im gestrigen Kommentar meiner Lokalzeitung ging man von einem Downgrade aus. Was eigentlich auch logisch wäre.
Faunus:
--- Zitat von: BAT am 24.10.2025 10:24 ---Wir haben das Problem der Altersdiskriminierung ja wieder ganz konkret auf dem Tisch.
Die Wehrpflicht. Diese mag ja in Ordnung sein. Wenn ich aber sehe, wie leichtfertig auch von prominenten Personen mal so ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr gefordert wird, wird mir bange, wie es auch um das Thema Zwangsarbeit steht und wie leichtfertig Einschnitte gefordert werden.
Zudem ist mir nicht ganz klar, wie man sich so schwer tut, bei einer Wehrpflicht eines Auswahl zu finden, die nicht alle zieht. Es gab doch bereits die Systematik, nur die ersten beiden Söhne einzuziehen und die war offensichtlich verfassungsgemäß. Also zieht man heute - bei dem geringen Bedarf - nur das erste Kind.
Obwohl ich der dritte Sohn bin, musste ich hin, da ein älterer Bruder ausgemustert wurde. Die Auswirkungen auf die Rente sind fraglich bei einer neuen Dienstpflicht. Im gestrigen Kommentar meiner Lokalzeitung ging man von einem Downgrade aus. Was eigentlich auch logisch wäre.
--- End quote ---
Ich dachte im GG steht, dass jeder von 18 bis 60 im Ernstfall einziehbar ist.
BAT:
--- Zitat von: Faunus am 24.10.2025 16:17 ---
Ich dachte im GG steht, dass jeder von 18 bis 60 im Ernstfall einziehbar ist.
--- End quote ---
Ich sag doch, bei der Wehrpflicht/ Einsatz ist doch auch in Ordnung und verfassungsgemäß.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version