Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten

<< < (97/98) > >>

bebolus:
@Rentenonkel Nochmals Danke für die Darstellung!

bebolus:
Ich würde, was die Unterschiede Beamtenversorgung. /. Rente betrifft erneut das folgende Video (Vortrag Richter BVerwG ab Minute 15:22) einbringen:

https://youtu.be/4zaggxFGzUc?si=LvtK7D8CCQdtNu-7

Im Wesentlichen geht in dem Video aber um die aA. Wer Interesse an dem ganzen Thema hat, kann sich das Video auch komplett reinziehen.. Wird mE recht gut vorgetragen.

Bastel:

--- Zitat von: BAT am 24.10.2025 10:24 ---
Die Wehrpflicht. Diese mag ja in Ordnung sein. Wenn ich aber sehe, wie leichtfertig auch von prominenten Personen mal so ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr gefordert wird, wird mir bange, wie es auch um das Thema Zwangsarbeit steht und wie leichtfertig Einschnitte gefordert werden.


--- End quote ---

Eliten halt ;) Wasser predigen und Wein saufen.

BAT:

--- Zitat von: Bastel am 25.10.2025 07:41 ---
Eliten halt ;) Wasser predigen und Wein saufen.

--- End quote ---

Ich würde keine Absicht unterstellen, sondern mangelnde Durchdringung und Verinnerlichung unserer Verfassungsgrundsätze.

Faunus:
@rentenonkel

Habe ich es richtig verstanden, dass die VBL classic als Betriebsrente
a.) vollumfänglich versteuert werden muss
b.) ebenso der Pflegebeitrag vollständig (AG-+AN-Anteil) anfällt inkl. Kinderlosen-Zuschlag
c.) und die KK - nach Abzug von EUR 187, 25 - mit dem AG-+AN-Anteil zur Abgabe (KK-Beitragssatz) anfällt.

und bis EUR 7728 (2025) an Einzahlungsbeträge (AG & AN-Anteil) während der Arbeitsphase steuerfrei sind?

Und wie passt die Entgeltumwandlung im ÖD als weitere Säule der Altersvorsorge da hinein?


Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version