Man muss als erstes mal die Beamtenpensionen auf die selbe Berechnungsgrundlage stellen wie die Rentenberechnung und auch die selben %. Ja ich weiß, der deutsche Durchschnittsbeamte hält sich für einen ultra wichtigen tollen Typen der es ja "verdient" hat und in der pW grundsätzlich 6 stelliges Jahreseinkommen generieren würde...
Wegen der sogenannten Bifunktionalität erhalten Pensionäre eine Voll- bzw. Gesamtversorgung, eine Trennung in Grund- und Zusatzversorgung erfolgt nicht. Im Gegensatz dazu sind bei der Versorgung der Arbeitnehmer im Alter beide Systeme (Grundversorgung durch die gesetzliche Rente und Zusatzversorgung durch die Betriebs- oder Zusatzrente) getrennt. Um Pensionen und Renten miteinander zu vergleichen, muss also zunächst die Summe aus gesetzlicher Rente und Betriebs- oder Zusatzrente ermittelt werden.
Um einen fairen Vergleich zu ziehen, kann man erst danach die Beamtenpension mit der gesamte Altersvorsorge eines vergleichbaren Angestellten, also die Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenüber stellen.
Beamtenversorgung einerseits und gesetzliche Rentenversicherung sowie Betriebsrente in der Privatwirtschaft oder Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst andererseits sind völlig unterschiedliche Alterssicherungssysteme. Während die amtsangemessene Versorgung nach dem Alimentationsprinzip in der Beamtenversorgung grundlegend ist, spielt die Beitrags- und Einkommensorientierung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der Betriebsrente in der Privatwirtschaft sowie der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst nach dem Äquivalenzprinzip eine beherrschende Rolle. Nur ein Vergleich von aktuellen Nettopensionen mit aktuellen Nettogesamtrenten (aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente) macht daher Sinn.
Das Ruhegehalt der ehemaligen Beamten zählt steuerlich zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und ist daher grundsätzlich wie jeder Lohn oder jedes Gehalt steuerpflichtig. Allerdings liegt der Pensions- bzw. Versorgungsfreibetrag nur geringfügig über dem steuerfreien Arbeitnehmerpauschbetrag. Die gesetzliche Rente wird dagegen nach dem Kohortenprinzip versteuert, die Zusatzrente im öffentlichen Dienst in Form der steuerbegünstigten Leibrenten. Daher ist die steuerliche Belastung für Rentner im Vergleich zum Pensionär regelmäßig geringer.
Pensionäre müssen aus ihrem Ruhegehalt auch für die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung (teilweise auch für den Ehepartner oder bei Dienstunfähigkeit auch für die Kinder) aufkommen. Dass diese Beiträge mit zunehmendem Alter der Versicherten nicht sinken, sondern steigen, dürfte wohl allgemein bekannt sein.
So verstanden wird die Differenz zwischen der Altersversorgung eines Beamten und eines vergleichbaren Angestellten, sei es aus dem ÖD oder der PW, tatsächlich oft überschätzt.
Ohne Beamte und ihre besondere Treuepflicht ist kein Staat zu machen. Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten mit seiner stabilen, unbestechlichen und wegen des Berufsbeamtentums in den Kernbereichen streikfreien öffentlichen Verwaltung sehr gut gefahren.
Und gerade jetzt, in Zeiten der Krise, erkennen immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Leistung unseres öffentlichen Dienstes wieder als Wert an. Deshalb gehört den Beamtinnen und Beamten Respekt für ihre Leistungen. Wer in Kauf nimmt, dass seine Bürgerrechte zum Beispiel durch das Streikverbot oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt wird, darf dafür nach meinem Verständnis zumindest lebenslang berufliche und soziale Sicherheit erwarten. Und dazu gehört nach meinem Verständnis auch die Beamtenversorgung als eigenständiges System der Absicherung im Alter.
Wenn man diese Sicherheit nicht mehr anbieten würde, mit welcher Begründung sollten sich dann noch junge Menschen für die Beamtenlaufbahn entscheiden und die Einschränkung ihrer Grundrechte in Kauf nehmen?