Autor Thema: Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten  (Read 35300 times)

bebolus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #465 am: 22.10.2025 16:05 »

Wer zahlt Miete und Essen für diese Menschen? Die Steuerzahler?

Menschen, die im Rentenalter ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, können bedarfsorientierte Leistungen wie Grundsicherung nach dem SGB XII oder Wohngeld beantragen. Allerdings gelten zumindest bei der Grundsicherung, wie von BAT bereits erwähnt, doch teilweise deutlich abweichende Regelung als beim Bürgergeld.

Seit 2018 erstattet der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig, wofür im Bundeshaushalt 2024 10,9 Mrd. Euro veranschlagt sind.

Menschen, die mehr als 33 Jahre gearbeitet haben, bekommen sowohl bei der Berechnung des Wohngeldes als auch bei der Berechnung der Grundsicherung einen Freibetrag, so dass diese Menschen immer mehr Geld haben, als diejenigen, die nie gearbeitet haben.

Also egal ob man Bürgergeld bezogen oder gearbeitet hat. Es läuft am Ende auf das Gleiche hinaus. Oder kann man das noch differenzieren. Wenn nicht, dann besteht eine gewisse Gefahr, dass das Ergebnis übermorgen bei NIUS läuft.

Rentenonkel

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #466 am: 22.10.2025 16:13 »
Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachweisen kann, hat bei der Grundsicherung einen monatlichen Rentenfreibetrag von bis zu 281,50 Euro (Stand 2024). Dieser setzt sich aus den ersten 100 Euro der Bruttorente plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags zusammen, wobei die gesamte Summe auf 50 Prozent des Regelbedarfs zur Grundsicherung begrenzt ist.

Somit hat derjenige, der mindestens 33 Jahre eingezahlt hat, hat aus der Summe von Rente und Grundsicherung immer mehr als derjenige, der weniger als 33 Jahre eingezahlt hat oder gar nicht eingezahlt hat.

Bei 700 EUR Rente würde man also etwa 281,50 EUR mehr Gesamteinkommen haben als derjenige, dem es nie gelungen ist, zu arbeiten. Das ist, so denke ich, durchaus ein spürbarer Unterschied im Alter.

bebolus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #467 am: 22.10.2025 16:20 »
Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachweisen kann, hat bei der Grundsicherung einen monatlichen Rentenfreibetrag von bis zu 281,50 Euro (Stand 2024). Dieser setzt sich aus den ersten 100 Euro der Bruttorente plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags zusammen, wobei die gesamte Summe auf 50 Prozent des Regelbedarfs zur Grundsicherung begrenzt ist.

Somit hat derjenige, der mindestens 33 Jahre eingezahlt hat, hat aus der Summe von Rente und Grundsicherung immer mehr als derjenige, der weniger als 33 Jahre eingezahlt hat oder gar nicht eingezahlt hat.

Bei 700 EUR Rente würde man also etwa 281,50 EUR mehr Gesamteinkommen haben als derjenige, dem es nie gelungen ist, zu arbeiten. Das ist, so denke ich, durchaus ein spürbarer Unterschied im Alter.

Ich danke Dir, wirklich (wirklich hochachtungsvoll). Was ist mit dem Rentner, der 45 Jahre gearbeitet hat. Hat der mehr Anspruch auf irgendwas wie der Bürgergeldempfänger, der 45 Jahre null komma nix gearbeitet hat?

Einfache Frage - einfache Antwort.. Bitte kein Gelaber

Rentenonkel

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #468 am: 22.10.2025 16:24 »
Wenn jemand 45 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, ist es aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns rechnerisch unmöglich, weniger zu haben als ein Grundsicherungsempfänger.

Etwas anderes gilt nur bei Teilzeit. Dann kommen wir aber wieder zu meiner früheren Antwort:

45 Jahre sind auch mehr als 33 Jahre und deswegen hat derjenige mit 45 Jahren mit Aufstockung durch Wohngeld und/oder Grundsicherung auf jeden Fall mehr in der Geldbörse, als derjenige, der nie gearbeitet hat.

bebolus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #469 am: 22.10.2025 16:32 »
Wenn jemand 45 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, ist es aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns rechnerisch unmöglich, weniger zu haben als ein Grundsicherungsempfänger.

Etwas anderes gilt nur bei Teilzeit. Dann kommen wir aber wieder zu meiner früheren Antwort:

45 Jahre sind auch mehr als 33 Jahre und deswegen hat derjenige mit 45 Jahren mit Aufstockung durch Wohngeld und/oder Grundsicherung auf jeden Fall mehr in der Geldbörse, als derjenige, der nie gearbeitet hat.
Bekommt dann der Bürgergeldempfänger nach 45 oder 47 Jahren Steuergeld als Zuschuss?

Rentenonkel

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #470 am: 22.10.2025 17:40 »
Jemand, der seine Regelaltersrente erreicht hat, kann Grundsicherung bekommen, soweit er einen Bedarf hat.

Berechnet und bezahlt wird die Grundsicherung von der Kommune, die jedoch die Kosten vom Bund erstattet bekommt. Die Kommune bleibt jedoch auf den Personal- und Verwaltungskosten hängen.

Beantwortet das die Frage?

BAT

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #471 am: 23.10.2025 13:38 »
Das Problem beim Bürgergeldbezug war ja, dass die Sanktionen seinerzeit für unter 25-jährige stark abgemildert waren. Genau umgekehrt wäre es ja richtig gewesen.

Wer ansonsten dann irgendwann mit 40 oder 45 noch nicht ansatzweise was angespart und gearbeitet hat, wird ehe nicht mehr wirklich Geld haben.

Die Renten sind sicher. Man muss nur weg von der Vollkasko-Mentalität, also dass man nur aus der gesetzlichen Rente (am besten noch mit unter 40 Jahren Versicherungszeit und Teilzeit) eine auskömmliche Rente im Alter hat. Und das muss auch politisch klar so kommuniziert werden.

Organisator

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #472 am: 23.10.2025 14:13 »
Die Renten sind sicher. Man muss nur weg von der Vollkasko-Mentalität, also dass man nur aus der gesetzlichen Rente (am besten noch mit unter 40 Jahren Versicherungszeit und Teilzeit) eine auskömmliche Rente im Alter hat. Und das muss auch politisch klar so kommuniziert werden.

Völlig zutreffend! Hat da nicht einer mal vor vielen Jahren vom 3-Säulen-Modell gesprochen?

bebolus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #473 am: 23.10.2025 15:54 »
Jemand, der seine Regelaltersrente erreicht hat, kann Grundsicherung bekommen, soweit er einen Bedarf hat.

Berechnet und bezahlt wird die Grundsicherung von der Kommune, die jedoch die Kosten vom Bund erstattet bekommt. Die Kommune bleibt jedoch auf den Personal- und Verwaltungskosten hängen.

Beantwortet das die Frage?

Ja, vielen Dank.

Wenn ich es richtig verstehe, macht es bis zu einem gewissen Punkt keinen Unterschied, ob man durch Arbeit Rentenpunkte gesammelt und 'Rente' bekommt, oder man gar nicht gearbeitet hat, und eine Art Altersgrundsicherung aus Steuern beziehen kann.

Rentenonkel

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #474 am: 23.10.2025 16:03 »
Ja, das ist so. Einen Garantie für einen spürbaren Unterschied zu denjenigen, die nie gearbeitet haben, haben nur diejenigen, die mindestens 33 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. 

Trotzdem ist Rente qualitativ etwas anders als Grundsicherung. Die Rente würde man auch dann in unveränderter Höhe weiter bekommen, wenn man heiratet, im Lotto gewinnt, von der reichen Tante etwas erbt oder seinen Lebensabend unter Palmen im Pazifik verbringt.

Bei der Grundsicherung ist es anders. Da können die Leistungen durch Änderungen in den Verhältnissen sogar komplett wegfallen. Deswegen werden diese Leistungen regelmäßig, in der Regel einmal pro Jahr, geprüft.

bebolus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #475 am: 23.10.2025 17:11 »
Wäre es dann Deiner Einschätzung nach richtig(er), diese Kosten in einer öffentlichen Debatte zu benennen (Höhe für mich derzeit nich abschätzbar), wenn es um Rente und Bürgergeld geht.

Bisher werden Zuschüsse zur RV aus dem Bundeshaushalt mit Betrag X gerechnet. Mutmaßlich scheinen die tatsächlichen Kosten für 'das Alter' aber höher zu sein und in anderen Ausgabeposten (Land, Kommune) quasi versteckt zu werden.

Rentenonkel

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #476 am: 24.10.2025 06:52 »
Die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung stellen keine Subvention dar; vielmehr wird der Rentenversicherung ein Großteil der Kosten für sogenannte nicht beitragsgedeckte Leistungen erstattet. Diese erbringt sie für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da diese Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen. Hierzu zählen etwa eine höhere Bewertung von Rentenzeiten in den neuen Bundesländern oder von Zeiten der Berufsausbildung, die Zahlung von Altersrenten vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne entsprechende Abschläge (zum Beispiel die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte) sowie die rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Fachschulausbildung und des Mutterschutzes. Das Steuersystem bildet hierfür das geeignete Instrument, da es alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit heranzieht.

Die Kosten der Grundsicherung werden im Bundeshaushalt auch ausgewiesen. Ich hatte die Zahlen bereits genannt, für das Jahr 2024 waren das 10.9 Mrd. Euro. Für die Rentenversicherung waren es dagegen rund 112.4 Mrd Euro.

Der Betrag für die Grundsicherung ist daher bezogen auf die Zahl der Menschen in dieser Alterskohorte relativ gering. Die Kosten für das Bürgergeld betrugen beispielsweise 46,9 Mrd Euro.

Daher ist es gut und richtig, diese Posten zu trennen. Und natürlich sind die Kosten für das Alter auch in anderen Positionen wie KV und PV versteckt. Es ist allerdings auch gefährlich, hier diese Gesamtkosten alleine nach dem Alter aufzuteilen. Dann kommt man schnell in die Gefahr zu sagen, das lohnt sich für jemand mit Alter xy ja gar nicht mehr, soviel Geld auszugeben und dann kommt man auch schnell in die Diskussion, was ist uns ein Leben wert und ob man Menschen ab einem bestimmten Alter oder anderen Kriterien wie Herkunft, sexuelle Orientierung oder Geschlecht von bestimmten Leistungen abschneiden soll. Eine solche Diskussion halte ich moralisch, ethisch und auch als Christ für unanständig. Auch die Verfassung verbietet uns solche Überlegungen, weil in unserer Geschichte aus solchen Überlegungen heraus die Euthanasie Gesetze entstanden sind.

Am Ende schaue ich eher nach vorne und stelle da fest, dass in diesen 10,9 Mrd Euro für Grundsicherung überproportional viele ehemalige Selbständige zu finden sind und daher plädiere ich zum einen für eine obligatorische Altersvorsorgepflicht für alle Berufstätigen und zum anderen ähnlich wie in der Schweiz auch für eine obligatorische, ergänzende betriebliche Altersvorsorge.

BAT

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #477 am: 24.10.2025 10:24 »
Wir haben das Problem der Altersdiskriminierung ja wieder ganz konkret auf dem Tisch.

Die Wehrpflicht. Diese mag ja in Ordnung sein. Wenn ich aber sehe, wie leichtfertig auch von prominenten Personen mal so ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr gefordert wird, wird mir bange, wie es auch um das Thema Zwangsarbeit steht und wie leichtfertig Einschnitte gefordert werden.

Zudem ist mir nicht ganz klar, wie man sich so schwer tut, bei einer Wehrpflicht eines Auswahl zu finden, die nicht alle zieht. Es gab doch bereits die Systematik, nur die ersten beiden Söhne einzuziehen und die war offensichtlich verfassungsgemäß. Also zieht man heute - bei dem geringen Bedarf - nur das erste Kind.

Obwohl ich der dritte Sohn bin, musste ich hin, da ein älterer Bruder ausgemustert wurde. Die Auswirkungen auf die Rente sind fraglich bei einer neuen Dienstpflicht. Im gestrigen Kommentar meiner Lokalzeitung ging man von einem Downgrade aus. Was eigentlich auch logisch wäre.

Faunus

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« Antwort #478 am: 24.10.2025 16:17 »
Wir haben das Problem der Altersdiskriminierung ja wieder ganz konkret auf dem Tisch.

Die Wehrpflicht. Diese mag ja in Ordnung sein. Wenn ich aber sehe, wie leichtfertig auch von prominenten Personen mal so ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr gefordert wird, wird mir bange, wie es auch um das Thema Zwangsarbeit steht und wie leichtfertig Einschnitte gefordert werden.

Zudem ist mir nicht ganz klar, wie man sich so schwer tut, bei einer Wehrpflicht eines Auswahl zu finden, die nicht alle zieht. Es gab doch bereits die Systematik, nur die ersten beiden Söhne einzuziehen und die war offensichtlich verfassungsgemäß. Also zieht man heute - bei dem geringen Bedarf - nur das erste Kind.

Obwohl ich der dritte Sohn bin, musste ich hin, da ein älterer Bruder ausgemustert wurde. Die Auswirkungen auf die Rente sind fraglich bei einer neuen Dienstpflicht. Im gestrigen Kommentar meiner Lokalzeitung ging man von einem Downgrade aus. Was eigentlich auch logisch wäre.


Ich dachte im GG steht, dass jeder von 18 bis 60 im Ernstfall einziehbar ist.

BAT

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« Antwort #479 am: 24.10.2025 16:24 »

Ich dachte im GG steht, dass jeder von 18 bis 60 im Ernstfall einziehbar ist.

Ich sag doch, bei der Wehrpflicht/ Einsatz ist doch auch in Ordnung und verfassungsgemäß.