Ich komme langsam nicht mehr mit:
Kinderbetreunungskosten sind zu 80% bis max. 4800 EUR pro Kind, pro jahr von der Steuer absetztbar.
Und wenn keine Steuern bezahlt werden (z.B. bei Grundsicherungsempfänger möglich), dann kann ich das auch nicht absetzten.
Das hast Du doch bei dem Einkommen von 4200 mit rund 260 EUR Steuern/mtl. noch garnicht berücksichtigt - oder verstehe ich da was falsch?
Vor gut 15 Jahren haben Freunde mit einem Doppeleinkommen (Vollzeit & Teilzeit) von damals knapp 80.000 plus zwei Kindern beim Einkommenssteuerjahresausgleich die kompletten Steuer zurück bekommen und das waren u.a. die Betreungskosten für die Kinder, die da massiv dazu beigetragen hatten.
Ich habe die Werte einfach in einen Brutto / Netto Rechner durchrechnen lassen. Bei den Betreuungskosten gibt es regional große Spreizungen, da das eine Frage des Kommunalrechts ist. Beim Bezug von Wohngeld ist man in unserer Kommune beitragsfrei. Und selbst wenn solche Kosten bei dem Einkommen tatsächlich anfallen würden, helfen die Gelder aus einer Steuererstattung erst mit einer deutlichen, zeitlichen Verzögerung.
Das BVerfG verbietet es dem Steuergesetzgeber eigentlich, das Existenzminimum zu besteuern. Ausnahmsweise wird ihm das jedoch zugebilligt, wenn er durch andere Sozialleistungen das wieder ausgleicht und so in jedem Fall sicherstellt, dass jedem mindestens das Existenzminimum bleibt. Dabei übersieht das BVerfG aus meiner Sicht jedoch, dass diese Sozialleistungen nicht "einfach so" gezahlt werden, sondern an gewisse Mitwirkungspflichten gebunden sind, nämlich an die Forderung, dass erwerbsfähige andere Familienmitglieder grundsätzlich arbeiten gehen müssen, um das Existenzminimum sicherzustellen, und eben nicht der Staat.
Und genau an der Stelle habe ich damit ein Problem, wenn die Steuergesetzgebung insbesondere bei Familien mit mehreren Kindern das Existenzminimum mit steigender Kinderzahl zunehmend besteuert, was es nicht darf, und dann von den Eltern, die durch die Betreuung von mehreren Kindern und die damit verbundene Care Arbeit ohnehin schon stark belastet sind, erwartet, dass sie noch mehr arbeiten, um die allein durch die zu hohe Steuerlast entstandene Bedürftigkeit abzuwenden; eben weil Kinder bekommen Privatsache ist und somit die Eltern mit mehreren Kindern entweder ein höheres Einkommen haben müssten oder mehr arbeiten müssten. Vor dem Hintergrund, dass wir mehr Kinder haben müssen, erscheint das paradox. In Frankreich gibt es beispielsweise ein Familiensplitting, so dass Berufstätigen mit jedem Kind mehr netto vom brutto bleibt.
Dabei ist es statistisch erwiesen, dass in Deutschland das Armutsrisiko mit zunehmender Kinderzahl steigt. Wie soll es auch anders sein, wenn es sich die Anzahl der Kinder steuerlich faktisch bei den allermeisten gar nicht bemerkbar macht? Wäre es da nicht viel gerechter, wenn Familien nicht nur Kindergeld erhalten, sondern bei steigender Kinderzahl weniger Steuern zahlen müssten?
Ich halte das Steuerrecht genau an dieser Stelle für unglücklich. Und ich bin davon überzeugt, dass diese Steuerpolitik einen nicht unerheblichen Grund dafür ist, dass sich viele Paare gegen Kinder entscheiden, obwohl sie einen Kinderwunsch haben.
Um die Brücke zu unserem Thema zu schlagen: Daraus folgend sinkt die Geburtenrate immer weiter und führt zu den Problemen, die wir schon haben oder bald bekommen werden.