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TVÖD- Sozialabgaben
ohjeee:
--- Zitat von: UNameIT am 23.09.2025 10:04 ---
--- Zitat von: Thomber am 23.09.2025 08:48 ---Bei den meisten Ärzten, die ich kenne, spielt es keine Rolle, wo man versichert ist und die fragen am Telefon auch nicht danach.
Warum andere anders handeln ist doch bekannt - wo ist also das Problem? Wer mehr zahlt, wird bevorzugt - das ist in anderen Branchen auch so! Ob die Welt gerecht und fair ist?...... wollt ihr nicht wirklich hier erörtern
--- End quote ---
Nur das in dem Fall nicht der Kunde mehr zahlt, sondern die Versicherung. Den oft zahlen die "wenig zahlenden" Kunden mehr als die "viel zahlenden" Kunden.
@Connie: Dir ist aber schon bewusst, dass im Normalfall die GKV-Versicherten 18% ihres Gehalts zahlen? Selbst deine 8% sind nicht mal der AN-Anteil von 9% - wenn du 8% nach Abzug der Beihilfe rechnest.
--- End quote ---
lustig, dass du den AG-Anteil bei der GKV dem AN zurechnest, bei der PKV aber unterschlägst. Dabei zahlt die Beihilfe nicht alles, nur mit Kostenämpfungspauschale (zumindest in unserem Bundesland) oder oft nur anteilig/gekürzt. Die Beihilfe ist nichts anderes, als (ein komplizierterer) AG-Anteil an der Krankenversicherung, der aber nicht so bedingungslos funktioniert wie in der GKV.
Fettschwanzmaki:
--- Zitat von: BAT am 23.09.2025 16:23 ---Ich habe eine Wartezeit für den Termin zur Koloskopie von 16 Monaten (GKV).
--- End quote ---
Dann würde ich bei einer anderen gastroenterologischen Praxis anrufen.
Diese Vorsorgeuntersuchung hat zwar eine lange Vorlaufzeit, aber 16 Monate sind definitiv zu lang.
Ich hatte in diesem Jahr erstmals das Vergnügen und es hat ungefähr 10-12 Wochen bis zum Untersuchungstermin gedauert.
Edit:
--- Zitat von: UNameIT ---
(...) dass im Normalfall die GKV-Versicherten 18% ihres Gehalts zahlen? Selbst deine 8% sind nicht mal der AN-Anteil von 9% - wenn du 8% nach Abzug der Beihilfe rechnest.
--- End quote ---
Ich weiß nicht, wie Du auf 18 % kommst.
Nach meiner Abrechnung liegt der AN-Anteil (KV + PV) bei ca. 10,74 % vom Bruttogehalt.
BAT:
--- Zitat von: Fettschwanzmaki am 23.09.2025 21:55 ---
Dann würde ich bei einer anderen gastroenterologischen Praxis anrufen.
Diese Vorsorgeuntersuchung hat zwar eine lange Vorlaufzeit, aber 16 Monate sind definitiv zu lang.
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Es sollte nur darstellen, in welchen Bereichen extrem lange Wartezeiten da sind.
Für mich ist es nicht so dringend, eigentlich wäre ich April 26 wieder dran, nun wird es halt September.
UNameIT:
--- Zitat von: Fettschwanzmaki am 23.09.2025 21:55 ---
--- Zitat von: BAT am 23.09.2025 16:23 ---Ich habe eine Wartezeit für den Termin zur Koloskopie von 16 Monaten (GKV).
--- End quote ---
Dann würde ich bei einer anderen gastroenterologischen Praxis anrufen.
Diese Vorsorgeuntersuchung hat zwar eine lange Vorlaufzeit, aber 16 Monate sind definitiv zu lang.
Ich hatte in diesem Jahr erstmals das Vergnügen und es hat ungefähr 10-12 Wochen bis zum Untersuchungstermin gedauert.
Edit:
--- Zitat von: UNameIT ---
(...) dass im Normalfall die GKV-Versicherten 18% ihres Gehalts zahlen? Selbst deine 8% sind nicht mal der AN-Anteil von 9% - wenn du 8% nach Abzug der Beihilfe rechnest.
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Ich weiß nicht, wie Du auf 18 % kommst.
Nach meiner Abrechnung liegt der AN-Anteil (KV + PV) bei ca. 10,74 % vom Bruttogehalt.
--- End quote ---
Richtig lesen hilft:
18% ihres Gehalts
AN-Anteil von 9% (ja nicht ganz korrekt, ich hab die Gesamtsumme halbiert, aber der AN zahlt etwas mehr - so um die 10,74% )
@ohjeee: Ich unterschlage gar nichts. Ich habe implizit die Frage gestellt ob 8% nach Abzug der Beihilfe oder vor der Beihilfe ist. So oder so sind 9>8 .
Fettschwanzmaki:
--- Zitat von: UNameIT ---
Richtig lesen hilft:
18% ihres Gehalts
--- End quote ---
Das habe ich ja aus meiner Sicht - deswegen ja auch meine Nachfrage als Mierenneuker (bitte die Übersetzung mit "A" am Anfang nehmen - danke!).
Ich würde die Lohnnebenkosten, die ja der AG zu tragen hat, nicht meinem Gehalt zurechnen wollen. Für den AG wäre das buchungstechnisch als Kosten "mein Gesamtgehalt", aber davon gibt er ja auch keine 18 % ab.
Mein Gehalt sind meine Bruttobezüge, wovon dann die entsprechenden Abgaben zu leisten sind.
Sicher lag hier nur ein Verständnisproblem vor!
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