Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

TVÖD- Sozialabgaben

<< < (6/22) > >>

Aleksandra:
Für das Beispiel der VFL der Rente gibt es einen recht aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes.
https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/09-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Dort wird auch noch mal darauf hingewiesen, dass es schwierig sei konkret zu definieren, was jetzt versicherungsfremd ist und was nicht. Es gibt da eine enge Definition und eine weite Definition, mit großem Spielraum.

Auf Seite 4 sieht man eine Grafik (Abb. 9.2), auf der die Aufwendungen der engen und weiten Definition aufgetragen sind, zusammen mit der Höhe des Bundeszuschusses. Und man sieht, dass der Zuschuss nur mit der engen Definition mitwächst, während sich die weite Definition von der Höhe her immer weiter dem sonstigen Verlauf entkoppelt.

BAT:
MW ist die Anhebung der BBG im SGB festgeschrieben...!?

Gibt es hier politischen Spielraum (außer das Gesetz zu ändern)?

Aleksandra:

--- Zitat von: BAT am 09.09.2025 16:30 ---MW ist die Anhebung der BBG im SGB festgeschrieben...!?

Gibt es hier politischen Spielraum (außer das Gesetz zu ändern)?

--- End quote ---
Vorgestern (?) hab ich ein Video Interview mit Gitta Connemann gesehen (Staatssekretärin CDU Wirtschaft) bei Phoenix (unter den Linden). Dort ging es auch um die BBG. Dort sagte sie, dass es bei der Festsetzung der Höhe der BBG Spielraum gäbe, und dass dieser Spielraum aktuell maximal nach oben ausgenutzt wurde. Sie hatte das auch negativ angemerkt. Von daher besteht zumindest noch ein Fünkchen Hoffnung, dass sich hier noch was tut.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: Aleksandra am 09.09.2025 17:30 ---Von daher besteht zumindest noch ein Fünkchen Hoffnung, dass sich hier noch was tut.

--- End quote ---

Kurzantwort: Nö!

Lange Version: Nein, da besteht (politisch gesehen) definitiv keine Hoffnung!

Is so! ;)

Einen Ansatzpunkt zur Entlastung mittlerer bis leicht überdurchnittlischer Einkommen gäbe es bei der EkSt - aber auch dieses Projekt steht ja unter dem Finanzierungsvorbehalt. Kommt also (trotz wohlfeiler Worte) auch nicht.

Bob Kelso:
Es ist doch ganz einfach zu lesen: Das Wasserloch ( Sozialversicherung) hat seit Jahren einen zu geringen Wasser-Zulauf, um die zunehmende Zahl der Nutznießer ( vor allem derer, welche niemals Wasser zu der Wasserstelle bringen!) zu sättigen. Dies kann ein 5 jähriges Kind erkennen, beschreiben und warnen! Doch die meisten Deutschen fordern: Mehr Menschen an die Wasserstelle! 

Und die "Mähr", die Deutschen hätten zu wenig Kinder hervorgebracht, ist grotesk, denn nicht alle "hervorgebrachten" Kinder zahlen hinreichend Beiträge ein.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version